3 monatige Kündigungsfrist bei auslaufenden Mietvertrag?
Hallo,
Mein Bruder hat einen Mietvertrag der in ein paar Tagen ausläuft. Diesen möchte er jedoch nicht verlängern und, sobald der Mietvertrag ausgelaufen ist, ausziehen. Nun sagte die Vermieterin jedoch dass er eine 3 monatige Kündigungsfrist hat und, sobald er auszieht, 3 Monate Miete bezahlen muss. Meine Frage: Greift die Kündigungsfrist nicht nur, sobald man den Vertrag als Mieter vor dem Auslaufen kündigt? Also müsste er doch keine 3 Monate Miete bezahlen da der Vertrag ausgelaufen ist, und er keine Vertragsverlängerung wünscht (was auch per Brief so mitgeteilt wird).
Im Mietvertrag steht nur: "Das Mietverhältnis beginnt am: --.--.---- und ist befristet bis zum: --.--.----. Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis wird aus folgenden Gründen befristet: Da es sich um ein WG Zimmer zu Schulzwecken handelt, wird der Mietvertrag jeweils nur für sechs Monate abgeschlossen."
"9) Kündigung: Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB. Ist der Mietvertrag befristet, kann der Vertrag von keiner der Vertragsparteien gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Untervermieter ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht."
5 Antworten
Die Vermieterin erzählt einen vom Pferd. Befristete Mietverträge enden mit Ablauf der Befristung, fertig.
Eine Kündigung ist nicht nötig.
Allerdings wäre hier zu prüfen ob die Befristung wirksam ist.
Ist das Zimmer Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und vom Vermieter mit fast allen Möbeln ausgestattet, ist es ein Zimmer in einem Wohnheim (ich denke mal nicht) oder steht im Vertrag so was wie "nur zum vorübergehenden Gebrauch"?
Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB.
Da steht sicher § 573c Abs. 2 BGB oder?
Das wäre dann zum vorübergehenden Gebrauch. Hier wäre eine Befristung auch Angabe eines Grundes wirksam.
§ 573a regelt das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters.
Ist das Zimmer mit Möbeln des Vermieters ausgestattet?
Nicht direkt das Zimmer, sondern die restliche Wohnung, sprich Küche, Bad etc. Es ist eher eine Art WG.
Die gute Nachricht: ein befristeter Vertrag läuft einfach aus, man muss ihn nicht kündigen. Das ist doch auch ausdrücklich so im Vertrag geregelt: "Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf"
Die schlechte Nachricht: der angegebene Befristungsgrund ist kein rechtlich zulässiger Grund für eine Befristung. Und ist der Grund nicht zulässig, wird aus dem befristeten automatisch ein unbefristeter Vertrag. Aber das muss man der Vermieterin ja nicht unbedingt auf die Nase binden.
Danke für die Antwort. Jedoch, wär der Mieter nicht fein raus aus, denn schließlich hat die Vermieterin den Bockmist mit dem Vertrag gemacht? Dafür könnte ja fairerweise der Mieter nichts wenn die Vermieterin den Mietvertrag nicht komplett wasserdicht macht.
Nein, das denke ich nicht. Klar ist das nicht das Verschulden des Mieters, wenn der Vermieter seine Hausaufgaben nicht richtig macht. Allerdings nennt § 575 BGB eindeutig drei zulässige Gründe für eine Befristung. Weiter heißt es "Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen."
Es gibt zwar im Vertragsrecht den Grundsatz von Treu und Glauben, aber ob das hier überhaupt zum Tragen kommt, kann und will ich nicht beurteilen.
Auf jeden Fall ist es sinnvoller, die Vermieterin nicht auf ihren Fehler aufmerksam zu machen.
Mein Bruder hat einen Mietvertrag der in ein paar Tagen ausläuft.
Sind denn die Daten für Beginn und Ende des Mietverhältnisses im Mietvertrag eingetragen? Nur dann wäre ein tatsächlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen der dann automatisch mit Erreichen der Befristung beendet ist und natürlich nicht zu kündigen wäre. Wenn im MV auch nur ---- steht ist das nicht der Fall, es gäbe keine Befristung. Dann gälte die gesetzliche oder eine für den Mieter vereinbarte kürzere Kündigungsfrist.
Ergänzung: Ich zweifle, dass der angegebene Grund der Befristung "für Schulungszwecke" Eigenbedarf darstellt. Eher nicht. Die Befristung wäre also auch aus diesem Grund von vornherein unwirksam.
Bei einem befristetem Mietvertrag bedarf es keiner Kündigung und es gibt auch keiner Kündigungsfrist.
Der Mietvertrag endet einfach mit dem im Mietvertrag stehendem Datum!
Nun sagte die Vermieterin jedoch dass er eine 3 monatige Kündigungsfrist hat und, sobald er auszieht, 3 Monate Miete bezahlen muss.
Er soll der der Vermieter folgende Seite ausdrucken und ihr den Rat geben, sich bei Haus & Grund anzumelden:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/befristeter-mietvertrag.html
LG
johnnymcmuff
Für den Bruder wäre es klüger die Vermieterin nicht auf ihren Fehler hinzuweisen;-)
Wer lesen kann ist auch als Vermieter klar im Vorteil:
Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
Nix Kündigung, nix drei Monate Mietzahlungen. (Aber versuchen kann man es ja mal!)
Danke für die Antwort. Nein da steht §573a Abs. 2 BGB. Ja, es ist ein Zimmer der Wohnung der Vermieterin.