Rücktritt Mietangebot?
Hallo!
Meine Freundin und ich wollen uns eine Wohnung nehmen.
Die Wohnung ist ein Altbau, es gehört einiges gemacht. Die Marklerin sagte anfangs, dass wir für die wichtigsten Dinge 2-3 Monate mietfrei bekommen, als "entgegenkommen für den Aufwand".
Nun wurde uns aber gesagt, dass nur 1 Monat geht.
Der Vertrag rennt befristet auf 3 Jahre, aber der Vermieter möchte eine langfristige Vermietung, sprich, er würde immer wieder verlängern. War bei dem Vorherigen Mieter auch so.
Nun ist der Vermieter aber (gerade Erfahren) 81 Jahre alt. Rein Theoretisch könnte er jeden Moment versterben, dann würde sein Sohn die Wohnung erben. Er müsste sich lt. Vertrag auch weiterhin an den Vertrag halten, nur wenn wir die Wohnung hergerichtet haben, ist sie natürlich auch wieder mehr Wert.
Würdet ihr das Risiko eingehen, dass der Sohn uns nach 3 Jahren, bei baldigen Versterben des aktuellen Vermieters, einfach nicht verlängert, weil er bei neuen Mietern höhere Mieten verlangen kann?
Wir bekommen keine Entschädigung, außer das 1-Monat-Mitfrei angebot.
Kann man einfach so aus dem Mietangebot, was meine Freundin unterzeichnete wieder zurücktreten und den Mietvertrag nicht unterzeichnen?
LG
6 Antworten
Welchen Grund gibt denn der Vermieter für die Befristung an? Gibt er keinen Grund an oder einen nicht zulässigen Grund habt ihr ein reguläres unbefristetes Mietverhältnis.
Die von dir vorgestellten Vertragskonstellationen lassen vermuten, dass die Mietwohnung in Östereich liegt, wo nicht das deutsche Mietrecht gilt.
Dennoch gilt, dass der Mietvertrag erst wirksam wird, wenn beide Vertragsparteien ihre Unterschrift unter den schriftlichen Vertrag gesetzt haben.
Ein Mietangebot ist noch kein Mietvertrag. In einem Vertrag kann immer mal was stehen, was vorher so nicht besprochen und nicht absehbar war. So, wie z. B. die Aufwandserstattung durch zunächst 2 - 3 Monate und nun nur 1 Monat.
Was meint der Vermieter mit "befristet"? Warum will er befristen, wenn er eigentlich ein längeres Mietverhältnis will?
Also, unbefristeten Vertrag abschließen, höchstens mit einem Kündigungsverzicht und dann einfach laufen lassen.
Weder der alte Herr, noch sein Sohn können Euch ohne besonderen Grund kündigen.
Ein Mietangebot ist noch kein Mietvertrag, zumal plötzlich der Vermieter seine Konditionen ändert (reduziert). Falls der V. drauf drängen täte, dass der MV trotzdem abgeschlossen würde, würde ich dieses Angebot wegen Täuschung zurückweisen.
Außerdem: Der Vertrag rennt befristet auf 3 Jahre, aber der Vermieter möchte eine langfristige Vermietung, sprich, er würde immer wieder verlängern. War bei dem Vorherigen Mieter auch so.
Nach geltendem Recht geht das so nicht (mehr). Eine solche Vertragsgestaltung ginge bei Gewerbe, nicht für Wohnungen. Du solltest dich nicht drauf einlassen.
Was er dürfte (wenn auch ihr das wollt), wäre ein Kündigungsverzicht für bis zu 4 Jahren (oder individualvertraglich auch länger) der beidseitig gelten soll. Der Mietvertrag gälte deshalb trotzdem als unbefristet.
Auf eine Befristung würde ich mich nicht einlassen. Die unterläge außerdem strengen Regelungen die hier eher keine Rolle spielen.
Für dich gilt das Angebot der Maklerin "2-3 Monate"; davon kann sie gar nicht wieder zurücktreten, weil auch das gesprochene Wort zählt.
Ihr findet einen gemeinsamen Kompromiss mit den Vermietparteien, oder tretet von der Zusage die Wohnung mieten wollen zurück.