Befristeter Mietvertrag WG-Zimmer vorzeitig kündigen?

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Womit wurde diue Befristung konkret begründet? Es gelten gesetzlich nur drei mögliche Gründe: Eigenbedarf oder größere Umbauten oder Bedarf für einen beschäftigten des Vermieters. Steht keiner davon im Mietvertrag, ist die Befristung unwirksam und du hast demnach einen unbefristeten Mietvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist (das ist Gesetz, muss nicht im Mietvertrag stehen).

Du hast einen 3 Jahresvertrag, Verträge sind einzuhalten, bist also gebunden!

Bis 4 Jahre ist auch zulässig.

Zunächst sollte geklärt werden, ob die Befristung wirksam vereinbart wurde (Befristungsgrund!!)!

Wenn im Vertrag keine Kündigungsfristen stehen, was grundsätzlich bei einem befristeten Vetrag auch kein Sinn macht, gelten die aus dem BGB.

johnnymcmuff  02.09.2016, 22:20

Du hast einen 3 Jahresvertrag, Verträge sind einzuhalten, bist also gebunden!

Ohne die Klausel gelesen zu haben, kann das keiner beurteilen.

alarm67  03.09.2016, 00:38
@johnnymcmuff

Ich schreibe ja auch, dass die Klausel geprüft werden sollte!

albatros  03.09.2016, 01:26

Du verwechselst Kündigungsverzicht mit Befristung. Schau mal in das BGB dazu um dich schlau zu machen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

katapultstar 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 22:11

Die Befristung ist soweit ich das sehe, nicht wirksam. Hab mir die Gründe im Internet angeguckt und keiner davon wird erwähnt. Besteht dann eine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung unter Einhaltung der 3 Monats Frist laut BGB?

ich wohne in einer WG und habe meinen Vertrag für 3 Jahre unterschrieben.

Was ist es genau?

Z.B. ein gegenseitiger (wechselseitiger) Kündigungsverzicht oder ein befristeter Vertrag.

- einen befristeten Vertrag muss man nicht kündigen, kann aber außerordentlich gekündigt werden, wenn es einen entsprechenden Grund gibt.

Der Grund der Befristung muss benannt sein und es gibt nur drfei Gründe laut BGB.

- bei einem wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht kommt es auf die Klausel an, wann ,am ordentlich kündigen kann.

 Allerdings möchte ich schon vorher raus, weils auch Probleme mit dem Vermieter gibt etc.Geht das?

Nur wenn , entsprechende Gründe vorliegem oder die Klausel unwirksam ist oder der Vermieter einverstanden ist.

 Bitte mal die genaue Klausel posten.


katapultstar 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 22:08

Ich habe nachgeguckt, er hat keinen Grund angegeben, warum der  befristete Vertrag befristet wurde. Habe ich dann ein Recht auf eine Kündigung mit der 3 Monats Frist laut BGB?

katapultstar 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 22:29
@johnnymcmuff

Es gibt keine Klausel in der ein Grund für die Befristung angegeben wurde. Es steht dort lediglich Mietdauer von/bis und dann geht es schon los mit Vertragsgegenstand etc.

albatros  03.09.2016, 01:29
@katapultstar

Ja, das wäre so korrekt. Die Befristung ist unwirksam. S. auch meine Antwort. Du darfst mit Dreimonatsfrist kündigen.

anitari  03.09.2016, 08:35
@albatros

Dann ist die Klausel unwirksam

Vorausgesetzt es greift nicht § 549 Abs. 2 Nr. 2

habe meinen Vertrag für 3 Jahre unterschrieben.

Ein befristeter Mietvertrag muss einen Grund für die Befristung enthalten. Er ist weder vom Vermieter noch vom Mieter vorzeitig kündbar. Er läuft mit Ablauf der Mietzeit einfach aus. Enthält der Mietvertrag jedoch keine Begründung für die Befristung, handelt es sich automatisch um einen unbefristeten Mietvertrag und der ist mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündbar.

Oder handelt es sich um einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht von 3 Jahren?

Ist das Zimmer zumindest mit Schlafgelegenheit, Schrank, Tisch, Bett und Sitzgelegenheit vom Vermieter ausgestattet und der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung, ist eine Befristung auch Angabe eines Grundes wirksam.

Trifft eins der 2 genannten Kriterien aber nicht zu ist die Befristung unwirksam.

Dann könntest Du heute noch form- und fristgerecht zum 30.11.2016 kündigen.