Darf sich ein Hauptmieter Wohnung "warm halten" obwohl er dauerhaft wo anders wohnt?

5 Antworten

Mal angenommen, die Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung an einen Dritten wurde vom Vermieter erlaubt und die Miete wird regelmäßig bezahlt und auch sonst gibt es nichts was der Vermieter gegen den K ins "Feld" werfen könnte, hat der Vermieter gar keine Chance, den Mietvertrag, den er mit V und K gemeinsam hat, zu kündigen.

Von anderen Gründen, wie z. B. Eigenbedarf mal ganz abgesehen.

Die Bezeichnung "Hauptmieter" kann nur gegenüber einem Untermieter verwendet werden. Im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieterpartei in Personenmehrheit ist hier von Mieter 1 und Mieter 2 ...3 usw. zu sprechen.

Die vorgenannte Mieterpartei kann mit Untermietern Untermietverträge schließen. Der Vermieter muss aber sein Einverständnis erklären. Wenn nun Mieter 1 nicht in der Wohnung wohnt, sein Mietanteil in der Partei durch einen Untermieter substituiert wird, so ändert das nichts an der Stellung des Mieters 1 im Mietvertrag. Er haftet nach wie vor gesamtschuldnerisch

Ja kann er, (seine Motive sind hier irrelavant) im Zweifel würde sich der Vermieter auch an diesen wenden können, wenn die Miete ausbleibt. Ob der Vermieter dem Hauptmieter kündigen dürfte, ob und mit welcher Frist der Untermietsvertrag vom Hauptmieter gekündigt werden dürfte und unter welchen Vorraussetzungen, müsste ein Fachanwalt für Mietrecht prüfen.


Solange der Eigentümer/Vermieter der Wohnung das mit macht, spricht nichts dagegen.

Ja, kann er ... wenn der im Mietvertrag als Mieter steht, dann muss er auch die Miete bezahlen ... es kann gar nicht sein, dass er keine Miete bezahlt.

Du gehst von einer völlig verblödeten Idee aus: Du zahlst an den "Hauptmieter" (oder für ihn) die Miete und bildest Dir deswegen ein, dass DU die Miete bezahlst. Das ist aber nicht so: Du mietest die Wohnung vom "Haupt,ieter" und bezahlst ihm dafür eine Miete. Was der Hauptmieter mit dem Geld, was er von Dir bekommt macht, ist sein Problem.

Da Du ja anscheinend auch nicht mehr Miete bezahlst wie er bezahlen muss, gibt es auch steuerlich keine Auswirkungen: der "Hauptmieter" verdient nichts an dieser Sache und da fallen dann keine Steuern an.