Wann muss der Arbeitgeber mir Bescheid sagen ob der Vertrag verlängert wird?
Mein Arbeitsvertrag war erst einmal für 1 Jahr befristet und läuft zum 30. April aus. Gibt es Gesetzliche Regelungen wann mein Arbeitgeber mir Bescheid geben ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht? Arbeitskollegen haben mir erzählt, dass er diese Antwort bei anderen erst am letzten Arbeitstag gegeben hat.
12 Antworten
Soweit ich weiß, darf der Arbeitgeber bis zum letzten Tag warten. Melde dich auf jeden Fall vorsorglich arbeitslos, da du sonst in der ersten Zeit keine Bezüge bekämst.
Du solltest die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses schriftlich beantragen und man kann auch mal freundlich anfragen, ob es schon eine Entscheidung gibt. Aber wenn die Entscheidung nicht kommt, kannst du auch nichts tun.
Genau, arbeitssuchend meinte ich. Arbeitslos ist man dann ja noch nicht.
Eigentlich solltest Du eine schriftliche Information erhalten, die besagt, dass die Kündigung zum angegebenen Termin aufrechterhalten wird. Mit dem Hinweis, sich unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden, um so Einschränkungen bei der Berechnung des ALG 1 zu vermeiden. Diese Schreiben ist Grundlage für die Bewilligung des ALG. Kündigung durch AG usw.usw. Wusstest Du vor der Arbeitsaufnahme von der Befristung? Denn dann hättest Du Dich schon 3 Monate vor dem 30.04. wenigstens telefonisch als Arbeit suchend melden müssen. Das Schreiben sollte in der Regel vier Wochen vor dem Ausscheiden bei Dir eintreffen. Er muss Dich sogar für einen Tag freistellen, damit Du persönlich beim Arbeitsamt vorstellig werden kannst. Denn dann gilt für die Berechnung der 01.05. Für jeden Tag, den Du später hingehst, gibt es entsprechend Abzüge. Da erst ab dem Tag gezählt wird, an dem Du dort auch persönlich erscheinst. In Deinem Fall wäre der späteste Termin der 03.05., da ja ein Wochenende dazwischen war.
Es gibt keine gesetzliche Regelung über den Zeitpunkt der Information über Verlängerung der Befristung oder Beendigung des Arbeitsvertrages.
Ein kalendermäßig befristeter Vertrag endet automatisch mit dem vereinbarten End-Datum,wenn nicht vorher eine Verlängerung vereinbart wird.
Ein zweckgebunder befristeter Vertrag endet mit Zweckerreichung.
Aber wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit oder der Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert,wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht.
Sicherheitshalber ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber aber der bessere Weg.Eine Meldung beim "AA" ist ebenfalls zweckmäßig,sonst gibt es wegen nicht fristgerechter Meldung eine Sperre,wenn die Befristung nicht verlängert wird.
Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, muss er dir gar nichts sagen. Wozu auch? Du musst auf jeden Fall erstmal davon ausgehen, dass nach dem letzten Tag Schicht im Schacht ist.
Und wenn er gern verlängern möchte, kann er dich jederzeit fragen - auch noch, wenn der Vertrag schon beendet ist.
Warum fragst DU ihn nicht einfach, ob eine Verlängerung drin ist?
Es gibt dafür keinen genauen Termin und er hat das Recht dir erst am letzten Tag zu sagen ob du bleiben kannst oder gehen musst. Aus erfahrung kann ich aber sagen- destso süpäter er dir die Antwort mitteilt destso geringer ist die Chance zur Verlängerung. Frag am besten bei der Personal abteilung oder deinem Abteilungleiter nach das zeigt eine gewisse Interesse am fortbestand des Vertrages. . . Viel Glück
Arbeitssuchend, nicht arbeitslos, denn melden sollte man sich 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft...