Muss man bei Bescheidung der vollen Erwerbsminderungsrente weiterhin einen fortlaufenden Krankenschein haben??

6 Antworten

<Hallo,

nein als Rentner kannst du nicht mehr arbeitsunfähig sein, krank ja. Das benötigt keine Bescheinigung.

Die DRV hat sein gesundheitlichen Status gespeichert und würde ggfls. eine Überprüfung veranlassen, wenn er nur eine Zeitrente bekommen hat.

Insofern denken die nur, das sein Leistungsvermögen eingeschränkt ist, weniger, das er gesund sein könnte.

Er darf sogar, wenn er eine Stelle findet, etwas zuverdienen, die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rnetenbescheid enthalten.

Beste Grüße

Dickie59

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. 

Also, falls Du mit "er hat keinen Krankenschein"  die Krankmeldung meinst, dann hat es nichts mit der Erwerbsminderungsrente  zu tun.  Ich denke aber, du meinst, mit "keinen Krankenschein", dass er nicht krankenversichert ist/war.

Wer Rente bekommt - egal ob Altersrente oder Erwerbsminderungsrente - wird aus der Rente heraus krankenversichert. Das sollte auch so im Rentenbescheid stehen - dort wird ein Bruttobetrag ausgewiesen und von diesem werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Falls ihr euch nicht sicher seid, bitte zu einer Beratungsstelle gehen (Gemeinde, Stadt, Landratsamt...) oder bei der eurer Krankenkasse nachfragen. Keine Sorge, es wird keine Auswirkung auf die EM-Rente haben.

Hallo schlaubäuerin,

Sie schreiben unter anderem:

Muss man bei Bescheidung der vollen Erwerbsminderungsrente weiterhin einen fortlaufenden Krankenschein haben??

Mein Partner hat nun seinen Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderung bekommen. Er ist seit mehreren Jahren krank.

Antwort:

Bitte schauen Sie in den DRV-  Rentenbewilligungsbescheid, denn dort sollte auch das Thema "KvdR" vorhanden sein!

"KvdR" = Krankenversicherung der Rentner!

In der Regel müßen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch die Fragen zur Krankenversicherung beantwortet werden!

Im Bescheid muß zudem ersichtlich sein, ob die Erwerbsminderungsrente abzüglich "KvdR" oder ohne Abzüge geleistet wird!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, gehen Sie mit dem Rentenbewilligungsbescheid zu Ihrer zuständigen Krankenkasse und lassen Sie sich beraten, bevor Sie ohne Kranken - Versicherungsschutz dastehen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

mit der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ist er auch krankenversichert. auch rückwirkend. die Rentenversicherung behält die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein und führt diese entsprechend ab. die Rente bekommt er also nicht brutto, sondern netto ausgezahlt.

einen Krankenschein braucht er nicht mehr. wozu auch. mit der Bewilligung wird ja bestätigt, dass er erwerbsunfähig ist.

schlaubaerin 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 13:52

Dankeschön. Damit haben Sie mir sehr weitergeholfen!