Muss man bei Bescheidung der vollen Erwerbsminderungsrente weiterhin einen fortlaufenden Krankenschein haben??
Es geht um folgendes:
Mein Partner hat nun seinen Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderung bekommen. Er ist seit mehreren Jahren krank. Er ist gekündigt worden. Dann hat er Krankengeld und ALG I bezogen und seitdem die Gelder ausgelaufen sind keine weiteren Gelder da wir zusammen wohnen und ich zu viel verdiene und er dadurch nirgends Anspruch hat auf Leistungen. Letztes Jahr hat er die Rente beantragt. Als alle seine Gelder auf die er Anspruch hatte (siehe oben) ausliefen, hat niemand mehr seine Krankenversicherung gezahlt. Wir selbst konnten sie auch nicht bezahlen und seitdem hat er auch keinen Krankenschein mehr. Jetzt ist die Rente durch und ich habe Angst, dass ihm das nachträglich zum Verhängnis wird weil die Bearbeiter bei der RV eventuell dadurch denken, er sei wieder gesund weil er nämlich seitdem auch keinen Krankenschein mehr hat. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Er war beim Amtsarzt bevor er den Rentenantrag stelle und noch ALG I bezog. Dieser bescheinigte ihm, dass er für nicht einmal mehr drei Stunden am Tag arbeiten könne.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
6 Antworten
<Hallo,
nein als Rentner kannst du nicht mehr arbeitsunfähig sein, krank ja. Das benötigt keine Bescheinigung.
Die DRV hat sein gesundheitlichen Status gespeichert und würde ggfls. eine Überprüfung veranlassen, wenn er nur eine Zeitrente bekommen hat.
Insofern denken die nur, das sein Leistungsvermögen eingeschränkt ist, weniger, das er gesund sein könnte.
Er darf sogar, wenn er eine Stelle findet, etwas zuverdienen, die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rnetenbescheid enthalten.
Beste Grüße
Dickie59
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Also, falls Du mit "er hat keinen Krankenschein" die Krankmeldung meinst, dann hat es nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Ich denke aber, du meinst, mit "keinen Krankenschein", dass er nicht krankenversichert ist/war.
Wer Rente bekommt - egal ob Altersrente oder Erwerbsminderungsrente - wird aus der Rente heraus krankenversichert. Das sollte auch so im Rentenbescheid stehen - dort wird ein Bruttobetrag ausgewiesen und von diesem werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Falls ihr euch nicht sicher seid, bitte zu einer Beratungsstelle gehen (Gemeinde, Stadt, Landratsamt...) oder bei der eurer Krankenkasse nachfragen. Keine Sorge, es wird keine Auswirkung auf die EM-Rente haben.
Hallo schlaubäuerin,
Sie schreiben unter anderem:
Muss man bei Bescheidung der vollen Erwerbsminderungsrente weiterhin einen fortlaufenden Krankenschein haben??
Mein Partner hat nun seinen Rentenbescheid zur vollen Erwerbsminderung bekommen. Er ist seit mehreren Jahren krank.
Antwort:
Bitte schauen Sie in den DRV- Rentenbewilligungsbescheid, denn dort sollte auch das Thema "KvdR" vorhanden sein!
"KvdR" = Krankenversicherung der Rentner!
In der Regel müßen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch die Fragen zur Krankenversicherung beantwortet werden!
Im Bescheid muß zudem ersichtlich sein, ob die Erwerbsminderungsrente abzüglich "KvdR" oder ohne Abzüge geleistet wird!
Wenn Sie sich nicht sicher sind, gehen Sie mit dem Rentenbewilligungsbescheid zu Ihrer zuständigen Krankenkasse und lassen Sie sich beraten, bevor Sie ohne Kranken - Versicherungsschutz dastehen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
mit der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ist er auch krankenversichert. auch rückwirkend. die Rentenversicherung behält die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein und führt diese entsprechend ab. die Rente bekommt er also nicht brutto, sondern netto ausgezahlt.
einen Krankenschein braucht er nicht mehr. wozu auch. mit der Bewilligung wird ja bestätigt, dass er erwerbsunfähig ist.
Dankeschön. Damit haben Sie mir sehr weitergeholfen!