Arbeitslosengeld EM Rente Nachzahlung
Hallo, meine Schwägerin hat jetzt bei EM Rentenbewilligung bekommen, die Rente wird dann ab November 2014 das 1. Mal gezahlt. allerdings erst zum Ende des Monats. Der Rentenbescheid kam mit der Post am 9. 10. und ab da wurde jetzt von der Arbeitsagentur auch sofort das Arbeitslosengeld eingestellt. Jetzt ist es so,dass sie vo, 9.10. an bis zum 30. November keinerlei Geld bekommt. wie gesagt, ab 9.10. wurde ALG Leistungen gezahlt, es geht aber erst in 6 Wochen mit der rentenzahlung weiter. was ist jetzt, mit ihren laufenden Zahlungen? muss sie jetzt für 6 wochen Hartz IV beantragen oder gibt die Rentenversicherung eine Art "Vorschuss" oder überbrückungsgeld?
5 Antworten
Mit gleicher Post hat die Arbeitsagentur auch diesen Rentenbescheid bekommen.
Sobald sie der Rentenversicherung mitgeteilt hat, wie viel Arbeitslosengeld sie für welchen Zeitraum gezahlt hat, wird die Nachzahlung von der Rentenversicherung abgerechnet. Dann bekommt deine Schwägerin die Rente für den Zeitraum, in dem die Arbeitsagentur nicht gezahlt hat, ausgezahlt.
Deine Schwägerin soll doch am besten bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob sie Anspruch auf Überbrückungsgeld bis zur ersten Zahlung der Erwerbsminderungsrente hat. AL-Geld I bekommt sie nicht mehr, weil sie dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung steht.
Sie muss beim JobCenter Überbrückungsgeld beantragen bis zur ersten Rentenzahlung. Das wird als Darlehen auch ohne weiteres gewährt und muss dann in 6 gleichen Raten erstattet werden
AlG 1 wird auch immer am ENDE des Monats gezahlt. Also bekommt sie für Oktober ja noch eine Zahlung
Wenn das eine unbefristete Rente ist,dann muss sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB - Xll beim Sozialamt stellen !
Diese müssen dann einen Erstattungsantrag bei der Rentenkasse stellen,die werden sich dann untereinander einig,also das wird dann erst verrechnet,bevor ein evtl.Guthaben an dich ausgezahlt wird.
Sollte das ganze befristet sein,dann stellt sie den Antrag beim Jobcenter nach dem SGB - ll,der Ablauf ist der gleiche.
Wenn sie ab November die Rente erhält, müßte doch das Amt bis Ende Oktober noch das ALG1 zahlen.
Dann muss sie zum Sozialamt, um die Zeit zu überbrücken.
das amt sagte ihr, sobald die Rentenbewilligung bei denen eingegangen ist, müssen sie die Zahlungen stoppen,das wäre Gesetz, ab dann wären sie nicht mehr zuständig