frau hat Arthrose im daumen und kann nur mit schmerzen arbeiten, rentenantrag nicht bewilligt

5 Antworten

Ich verstehe das Problem nicht.
Ist sie krank, soll sie sich krank schreiben lassen; zunächst einmal wird sie in der Lohnfortzahlung sein; dann gibt es ggf. Krankengeld. Reicht ihr Einkommen nicht aus, um ihren sozialrechtlichen Bedarf zu decken, kann sie ergänzend Alg2 beziehen.

Reicht Alg2 nicht, muss sie ihren Lebensstandard runterschrauben.

An welcher Stelle ist das unklar und an welcher Stelle sollte irgendein Grund für die Rentenversicherung gegeben sein, um ihr eine Rente zu gewähren.

Ist das Euer Ernst? Rente wegen Arthrose im Daumen?

Krankheitsbild von meiner Mutter in den letzten 10 Jahren:

Fersentrümmerbruch mit 40 - nie richtig zusammengeheilt, seitdem immer Schmerzen, arbeiten war möglich. Arthrose im Hüftgelenk mit 41 - arbeiten nur noch unter Schmerzen. Depressionen mit 42, Hüfte beidseitig kaputt - arbeiten nicht mehr möglich ab 42: Rheuma, Arthrose, Depressionen, Asthma immer verschlechtert. Zig Krankenhausaufenthalte und Rehas, Hüfte wurde operiert, wurde trotzdem nicht besser, da noch Arthrose im Knie.

Rentenantrag wurde gestellt 2 Jahre nach Diagnose, wurde abgeleht. Vor drei Jahren wurde dann noch die Auto-Immunkrankheit Lupus festgestellt. danach bekam sie endlich die Rente durch, also nach 8!!! Jahren Kampf.

Und ihr wollt wegen Arthrose im daumen einen Antrag stellen? Ist ja wohl klar, dass dies abgelehnt wird.

Jo denn hat sie über 500 euro u wo ist deine frage?

norgie 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 13:02

mit schmerzen arbeiten ist nicht zumutbar? wenn sie nicht arbeitet ist zu wenig geld da.

Succubus666  27.05.2014, 13:03
@norgie

Es ist "nur" der Daumen. U wenn Gutachter dagegen sprach sie zu berenten soll sie Widerspruch einlegen oder weiter machen.

Sie MUSS überhaupt nicht arbeiten. Wenn ihr Einkommen 200 € über dem Regelsatz liegt, kann sie auch einfach auf Arbeit verzichten.

Wegen Schmerzen in einem Daumen ist man nicht erwerbsgemindert. Da gibt es sicher noch genug Tätigkeiten, die man trotzdem ausüben kann.

Die Erwerbsminderungsrente setzt darauf ab, ab man weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINE Arbeit noch ausführen kann. Das ist kein Wunschkonzert.