Schrank kaputt - Etwas von Kaution abziehen?
Hallo,
meine Untermieterin zieht nun aus und hat einen Schrank von mir kaputt gemacht. Kann ich in diesem Fall etwas von der Kaution abziehen?
6 Antworten
Wenn sie keine Haftpflicht- oder Hausratversicherung hat, die den Schaden (ggflls.) übernehmen, sicherlich. Kommt auch auf den Schaden an.
nein, aber Du kannst von ihr verlangen, den Ursprungszustand wieder herzustellen.
Dafür ist sie da!
Nur, wenn der Schrank zur Mietsache gehört.
War der Schrank mitvermietet? Dann ja, den Reparaturbetrag oder den Zeitwert, wenn er nicht zu reparieren ist.
War er nicht mitvermietet, dann nein, hat dann ja mit dem Mietvertrag nix zu tun, dann greift die normale Haftpflicht. Dann mußt du die Forderung zvilrechtlich betreiben.
Eine Privathaftpflichtversicherung greift in beiden Fällen, falls Schäden an der Mietsache mitversichert sind. Andernfalls greift sie nur im 2. Fall.
So ein Schrank hält 10 Jahre, daher ist dein Verlust irgendwas zwischen null und dem Anteil den man noch nutzen kann.
Du kannst bei einem 30 Jahren alten Sperrmüllschrank nix abziehen, bei einem neuen vom Schreiner natürlich schon mehr.
Also mal die Kirche im Dorf lassen. Die solls der Haftpflicht melden, die wird dir schon erklären wer nicht haftet