Er will das Sorgerecht, er ist spielsüchtig

6 Antworten

Hallo,

du musst erstmal keine Angst haben, das Jugendamt kann ihm keine Sorgerecht zusprechen, das kann nur ein Gericht. Genau so ist es mit dem Umgangsrecht, wenn du nicht möchtest das er das Kind betreut dann muss er vor dem Familiengericht klagen. Das JA kann ihm kein Umgangsrecht verschaffen, die dürfen nur beraten und vermitteln bzw. Empfehlungen aussprechen.

Was du aber auch bedenken solltest: die Tatsache das er spielsüchtig ist hiesst ja nicht das er ein schlechter Vater ist und sich nicht um ein Kind kümmern kann. Auch das Argument mit der Oma zieht leider nicht, denn während seiner Umgangszeit (wenn er Umgang bekommt) kann er das Kind auch zur Oma geben, denn er entscheidet in dieser zeit wo sich das Kind aufhält. Was ist denn an einer "Überoma" so schlecht?

Zu dem Betreuungsunterhalt kann ich dir nix sagen, aber zum Sorgerecht durchaus. Hab einige heftige Fälle im Bekanntenkreis, wo es zwar nicht SO abgelaufen ist, aber was tzrotzdem vergleichbar ist. (in dem speziellen Fall war die Mutter da Problem, und die Kinds waren beim Papa, aber das ist durchaus vergleichbar, Einzelheiten erspar ich dir)

Mach dir KEINE SORGEN, er kriegt es nicht...

Ich würde mich schnellstens mit dem JA in Verbindung setzen und dafür sorgen, das dU as ALLEINIGE Sorgerecht bekommst. Ist zwar heute recht schwierig, aber für solche Probleme gibts ja da Jugendamt.

Dein Ex hat zum aktuellen Zeitpunkt nix am Kind zu suchen...

Menuett  04.01.2014, 11:56

So ein Quark.

Zur Zeit hat sie die alleinige Sorge. Er hat das Umgangsrecht ganz automatisch. Er hat also sehr wohl etwas am Kind verloren. Die Jugendämter empfehlen mehrmals die Woche kurzen (1-3 Stunden) Umgang, so bleibt die Beziehung am besten erhalten bzw. kommt zustande.

Seit Frühjahr letzen Jahres bekommt er die gemeinsame Sorge nur dann nicht, wenn er sich verbrecherisch gegen das KInd verhält.

Und das ist hier nicht der Fall.

robi187  06.08.2015, 21:55
@Menuett

es gibt spielsüchige die haben selbst ein gesetzlichen betreuer.

da kann das fam. gericht duch aus der meinung sein das dies für dass das kind schutz braucht.

Das alleinige Sorgerecht bekommt er auf keinen Fall! Das wird nur noch in besonderen Fällen erteilt. (Beispiel: Der eine Elternteil misshandelt das Kind) Ihr werdet Euch weiterhin das Sorgerecht teilen. Was er aber beim Jugendamt beantragen kann, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies besagt, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wo es wohnt. Wenn ihr euch beide nicht drauf einigen könnt, wo das Kind wohnen wird, dann kommt der Fall vor Gericht.

Aber nochmals, das Sorgerecht wird dir nicht entzogen!

Die rechtliche Lage: 20 000 Schulden, Spielsucht, Unterhalt und die Überoma.... ob das Gründe gegen gem. Sorgerecht oder ausreichend Umgang sind, müsstest du beweisen.

Warum bspw. sollte er beweisen müssen, dass er NICHT süchtig ist, wenn offiziell niemals bewiesen wurde, dass er es IST?

Rechtlich gesehen, und danach fragst du ja, verliert ein Angeklagter seine Bürgerrechte erst nach der Verurteilung. Wenn er also ein Fass mit Anwalt aufmacht, ist das sein gutes Recht.

Spielsucht spielt keinerlei Rolle beim Sorgerecht. Das Jugendamt kann ihm die Sorge aber nicht geben, das geht nur, wenn ihr euch einig seid.

Er kann die gemeinsame Sorge erklagen und dann wird es teuer für Dich.

Und - er bestimmt während des Umgangs, wer mit dem Kind umgeht und wer nicht. Er darf sie rechtlich bei der Oma lassen, dagegen kannst Du nichts machen.

Er hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1150 €. Daher der Kindesunterhalt vorgeht, wirst Du da wohl leer ausgehen oder nur eine Mini-Summe erhalten.