Kita kündigen gemeinsames Sorgerecht?
Ich hätte da mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht und Kita kündigen.
Person A und Person B haben gemeinsames Sorgerecht für ein Kind. Beide melden ihr Kind in einem Kindergarten an und bestätigen dies durch ihre Unterschrift.
Person A und B trennen sich. Bei Person A hält sich von da an das Kind auf. Person A beschließt, das sie umziehen möchte und kündigt den Kitavertrag ohne das Person B davon etwas weis.
Person B erhält eine Mitteilung eines Kindergartens, das eine Anmeldung für das Kind vorliege.
Person B informiert sich beim alten Kindergarten, wie es denn zu der Kündigung gekommen sei, da Person B kein Einverständnis zur Aufhebung des Vertrages gegeben hat. Der alte Kindergarten informiert Person B, das eine Betreuung, durch den geplanten Umzug von Person A nicht mehr möglich sei. Da sich das Kind gewöhnlich bei Person A aufhalte, reiche es aus, wenn Person A den Vertrag kündigte. Dies sei auch dem Betreuungsvertrag zu entnehmen.
Jetzt habe ich schon ein bisschen geschaut und komme zu dem Schluss, das im BGB klar geregelt ist, das die An-und Abmeldung einer Kita von erheblicher Bedeutung ist.
Aus diesem Grund müssten beide Sorgeberechtigten, die An-und Abmeldung gemeinsam unterschreiben. Allerdings finde ich nichts dazu, wenn im Betreuungsvertrag etwas anderes steht, wie in diesem Fall. Reicht in dem geschilderten Fall, die Unterschrift zur Kündigung von Person A aus, weil dies so im Betreuungsvertrag festgehalten ist, oder verstößt der Betreuungsvertrag sogar gegen geltendes Recht, da die Regelung im BGB höher wiegt, als das was im Betreuungsvertrag steht?
Vielen Dank für eure Antworten
5 Antworten
Wer hat denn das Sorgerecht?
Ist es A alleine, kann A alleine abmelden, die Meinung von B und Kita ist nicht relevant.Haben beide das Sorgerecht, müssen beide abmelden.
Ansonsten: Anwalt Familienrecht
...den du dir gründlich durchlesen solltest, ob es wirklich so da steht oder ob es nur von ...wäre optional auch ausreichend, wenn....seitens der Kita abgeleitet wird. Falls Du unsicher bist oder die Klausulierungen nicht eindeutig aufdröseln kannst, eine Kurzberatung beim Anwalt...ab 20 Euro - aber du bist dann safe..
Beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Beide haben gemeinsam angemeldet und A hat alleine gekündigt. Kita hat Kündigung akzeptiert mit verweis auf Betreuungsvertrag.
Da Person a und Kind umziehen wird es ja wahrscheinlich auch nicht mehr in diese Kita gehen. Warum sollte sich also Person b sosehr darüber aufregen?!
DDefizite unter den Expartnern haben die Kita sehr wohl zu interessieren, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen siehe BGB. Das von beiden Sorgeberechtigten die Unterschrift benötigt wird um eine Anmeldung oder Abmeldung vor zu nehmen stellte ich bereits in der Fragestellung klar. Hier geht es darum ob der Kita eine Unterschrift reicht, wenn sie eine entsprechende Regelung im Betreuungsvertrag haben. Oder ob diese Regelung nicht gültig ist, da die Rechtssprechung zu dem Thema anders aussieht!!!!
Wir leben dich in keinem Krimi, so etwas weis man und die jeweilige Person a hat mit Sicherheit schon das angesprochen
Unabhängig davon ob der Umzug tatsächlich stattfindet oder nicht, geht es rein um den geschilderten Sachverhalt. Sprich ob es sich um eine wirksame Kündigung handelt oder nicht.
Weil Person B ebenfalls das Sorgerecht inne hat und somit auch die Zustimmung zum Umzug geben muss, welche nicht vorliegt, das Person A 600 km weg ziehen will, womit Person B nicht einverstanden ist, da es dann sein Kind nicht mehr sieht. Zum Beispiel...
Das ist aber eine ganz andere Angelegenheit als die Wahl des Kindergartens...
Spielt aber insgesamt mit rein, um den geplanten Umzug ein wenig Nachdruck zu verleihen, da im aktuellen Ort keine weitere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist.
Der Kindergarten ist laut verschiedenen Urteilen keine Angelegenheit von großer Bedeutung.
Ich kenne keine Entscheidung, bei welcher der Richter nicht dem Elternteil entsprochen hat, bei dem das Kind lebt.
Ist ja auch völlig logisch. Dieses Elternteil muss das Kind abholen und bringen und braucht die Kinderbetreuung zum Arbeiten.
Da hat der andere Elternteil nicht mitzuzwitschern.
Dass da so häufig beide Elternteile unterschreiben müssen ist eigentlich nicht rechtmäßig zu halten.
Das ist falsch. Die An-und Abmeldung in einer Kita, gehört zu den Bereich von erheblicher Bedeutung, weshalb die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten nötig ist.
Dann zieh vor Gericht und fall auf die Nase.
Wegen ähnlich wohnte ich bereits zweimal einem Gericht bei, wo die Person die eigenmächtig handelte auf die Nase fiel. Einmal sogar so sehr das dass alleinige Sorgerecht auf den anderen Elternteil über ging. Schließlich gibt es zur Grundthematik ein eindeutiges Gerichtsurteil. Und das besagt ganz klar Kita an/abmelden erhebliche Bedeutung.
Es lässt sich ja eine Menge gesetzlich klären. Aber wesentlich besser ist man dran wenn miteinander geredet wird.
Wenn A und B eine gemeinsame Verantwortung haben sollten sie ganz bestimmt miteinander reden!
in der regel melden die betreuenden elternteile die kita an und ab. wenn die km also umgezogen ist und die kita nicht mehr sinnvoll ist, dann wird abgemeldet. sie wird auch ohne dich die schule anmelden können. , da schulpflicht besteht für das kind. sie muss auch garkeine kita nutzen, wenn sie das nicht will. wenn du dem umzug zugestimmt hast, wirst du nicht viel gegen die kündigung der kita machen. du kannst das kind ohne ihre vollmacht nicht mal aus der kita abholen.
Ja es handelt sich um eine wirksame Kündigung da beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Defizite unter den expartnern interessiert weder Kita noch sonst wen