Muss ich Urlaub bzw. Überstunden für eine Zeugenaussage nehmen (Gleitzeit - Kernzeit)?
Hallo!
Ich habe vom Amtsgericht eine Ladung zur Zeugenaussage (Privatprozess) erhalten. Da die Verhandlung in einem anderen Bundesland ist, müsste mich mein Arbeitgeber den ganzen Tag freistellen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Laut Aussage unserer Personalabteilung habe ich insofern Pech (Verdienstausfall, bezahlte Freistellung), weil der Termin auf einen Mittwoch fällt. Mittwochs gilt gemäß Arbeitszeitverordnung für meinen Geschäftsbereich keine Kernzeit. Das bedeutet ich bräuchte theoretisch mittwochs nicht ins Büro kommen. Wäre die Verhandlung an einem anderen Wochentag, dann gäbe es keine Diskussion.
Trotz alledem habe ich ja einen 40-Stunden Arbeitsvertrag, da kann man doch bei solchen Angelegenheiten nicht einfach den Mittwoch außen vor lassen?!
Hat hier jemand eine Ahnung, ob man die Aussage von der Personalabteilung so hinnehmen muss? Ist die Aussage der Personalabteilung richtig? Wie kann man sich eventuell dagegen wehren?
Danke für die Antworten!
2 Antworten
Soweit ich gelesen habe: AG hat dich freizustellen, du hast vom AG keinen Anspruch auf Lohn, aber vom Gericht Anspruch auf Verdienstausfall.
https://www.huth-schimpke.de/urlaub-fuer-gerichtstermin/
Insofern denke ich mir, dass das Argument Kernzeit Quatsch ist.
Für die Zeiterfassung ist es ein Tag, der nicht mit Soll erfasst wird. Dienstbefreiung ohne Fortzahlung der Bezüge.
Ob das nun Montag, Mittwoch oder Freitag ist.
Du musst weder Urlaub nehmen noch Überstunden abbummeln für eine gerichtlich angeordnete Zeugenaussage.
...wie bereits erwähnt, Du musst für eine gerichtlich angeordnete Zeugenaussage weder Überstunden abbummeln noch Urlaub nehmen.
Danke für die schnelle Antwort!
Nur leider stellt mein Arbeitgeber konkret darauf ab, dass bei uns mittwochs keine Kernzeit ist und ich deshalb auch nicht zur Arbeit kommen müsste - dafür muss ich dann aber Überstunden nehmen...