Als Zeuge vor Gericht , Freistellung ,aber Überstunden abgezogen?
Hallo , ist es wirklich so angedacht , das in meinem Falle , da ich Schichtarbeiterin bin , Überstunden abgezogen bekomme , wenn ich meiner Pflicht als geladener Zeugin nachkomme? Anfang diesen Jahres wurde ich schrift. eingeladen , eine Zeugenaussage zu machen , da ich am betreffenden Tage aber morgens aus der NS gekommen wäre und es gesetzlich eine Ruhezeit von 11h einzuhalten gilt , gab mir ab Mitternacht mein Arbeitgeber frei. D.h. ich konnte 6 h eher nach Hause um den Vormittagstermin wahrnehmen zu können . Zusätzlich bekam ich zuvor vom Gericht einen Bogen , der von meiner Firma auszufüllen war , zwecks Lohnausfall für diese Zeit. Gesagt ,getan ...., das hat auch alles wunderbar geklappt. Doch seit dem bitte ich regelmäßig , mir meine bereits abgezogenen Fehlstunden wieder gutzuschreiben ....leider ohne Erfolg. Nach einem Telefonat mit der Personalabteilung wurde mir gesagt , es wäre so rechtens.... meine Ausfallzeit habe ich ja vom Gericht bezahlt bekommen , aber die 6h bekomme ich nicht zurück,da ich sie ja nicht anwesend war??!! Verstehe ich nicht , ist das bei allen Freistellungen so .
4 Antworten
Du musst diesen Bogen beim Gericht abgeben, dann bekommst du von der Gerichtskasse deinen Lohnausfall bezahlt. Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun. Was ist daran nicht zu verstehen? Willst du doppelt abkassieren?
Dann verstehe ich nicht, was der Gerichtstermin mit deiner Nachtschicht, die bis 6 Uhr geht und den Ruhezeiten bis zur nächsten Schicht zu tun hat.
Was machst du sonst in deiner Freizeit? Hockst du zuhause rum und wartest dasss du wieder zur Arbeit kannst?
Kinners ihr habt ideen.
Der Gerichtstermin ist für dich eine private Veranstaltung. Da hat dein Arbeitgeber nichts mit zu tun. Genauso wenig als wenn du nach deiner Schicht, Mittags um 12.00 Uhr einkaufen gehst, oder mit Freunden ein Frühstückskaffeekränzchen abhälst.
Oder gehst du nicht Aus, unternimmst nichts, da du ja sonst deine Ruhezeiten zwischen deinen Schichten nicht einhalten kannst?
Oh Kinners.
Du bekammst eine Freistellung von deinem AG. Das Gericht hat dir den ausgefallenen Lohn bezahlt und gut ist es. Du hast keine "Verluste". Mir scheint du willst hier einfach nur doppelt abkassieren. das wird nichts.
Wo sonst ist dein Problem?
Du hast also die Zeit bezahlt bekommen - wo ist das Problem?
Möglicherweise verstehe ich die Frage nicht ganz. Du hast die Ausfallzeit vom Gericht bezahlt bekommen und willst diese Zeit wieder gutgeschrieben bekommen? Es gibt nur entweder oder.
naja mal einfacher gedacht , Beispiel .... nächsten Montag (Normalschichtler) bekäme frei wegen einer Zeugenvorladung .... der bekommt es zwar vom Gericht bezahlt , aber 8,75h von seinem Überstundenkonto abgezogen.??
Was ist dann eine Freistellung? Wie z.B. seinem eigenen Hochzeitstag oder Umzugstag? Gut an solchen Tagen bekommt man kein Lohn oder Gehalt , aber man bekommt auch keine Stunden abgezogen??!!
Wie du es schreibst, stimmt das so. Zeit, die du nicht da bist, kannst du nicht gutgeschrieben bekommen. Das Gericht zahlt dir den Verdienstausfall für die Zeit, für die Zeit, die du gearbeitet hättest, de facto aber nicht hast.
Wo ist das Problem? Es ist ja kein finanzieller Schaden entstanden.
naja , ich habe dadurch nun Minusstunden , also wenn ich das wieder ausgleichen wollte , müsste ich Sonderschichten arbeiten ,oder Urlaub in Überstunden umwandeln . Somit schadet es schon. Wenn das immer so wäre,dann macht doch keiner mehr freiwillig ne Zeugenaussage .... da macht man ja nur NASSE. Dann hätte ich bis 6 Uhr morgens gearbeitet , mein Geld ganz normal von der Firma bezahlt bekommen und am Vormittag meine Freizeit Gehalt .
Ja, das ist schon klar, du hast die Stunden ja nicht gearbeitet und hast aber auch keinen Urlaub genommen, sondern dich freistellen lassen. Dadurch entstehen die Minusstunden.
Kassiert hast du doch aber schon, als ob du gearbeitet hättest! Dh du hast Minusstunden und bekommst soviel Geld, als ob du voll gearbeitet hättest. Es ist also kein Schaden entstanden. Wenn du Urlaub/Überstunden umwandelst, um das Zeitkonto auszufüllen, bekommst du ja auch wieder volles Gehalt (zusätzlich zum Gerichtsgeld), wie du siehst, es geht nichts verloren! Du hast einfach weniger gearbeitet und mehr dafür bekommen, das ist ein guter Deal für dich ...
Und der AG hat da schon richtig gehandelt, deine Forderung ist halt falsch!
Danke für die Antworten , die mich zwar nicht zufrieden stellen ,aber ...naja....
Für mich ist es zum Glück nur ein Verlust von 6 h , die ich erstmal wieder einarbeiten muss... aber andere haben durch lange Anfahrtswegen bestimmt mehr Zeit vergeudet ...somit käme für mich nie wieder eine Option ,als Zeuge aussagen zu wollen , da es nur ein Verlustgeschäft für mich ich ,
denn wenn der Gerichtstermin an einem Tage , wo ich sowieso frei gehabt hätte gewesen wäre.... dann wäre nur meine Freizeit drauf gegangen.... Nun hab ich zwar kein Gehaltserlust , ... aber auf meinen Minusstunden sitze ich nun ,
mache ich ne Sonderschicht und diese wieder auszugleichen , bekomme ich nur die Stunden der Sonderschicht gezahlt und kein Geld dafür das ich ne Sonderschicht gemacht habe ,
..oder nehme einen Tag Urlaub , lass ihn in 12h wandeln hab somit dann zwar 6 + h , aber einen Tag weniger Urlaub fürs Jahr.
Somit bräuchte ich auch keine Freistellung , wäre trotzdem 6h eher gegangen um meine Ruhezeit einzuhalten , Geld für den Ausfall gibts vom Gericht .... was soll dann die Freistellung ....
Andere Freistellungen wie Hochzeit ,Umzug Beerdigung usw... werden manchmal als Sonderurlaub oder als Freistellung gehandhabt , diese Nutzer bekommen ja auch keine Stunden für diese Nutzung abgezogen ?
Ich dachte eine Freistellung ist dazu da um keinerlei Verluste oder Nachsehen zu haben. Nun sehe ich hier , das eine Freistellung nur bedeutet das mein Arbeitgeber mich nach Hause gehen lassen muss , obwohl ich Schicht habe . Ich dachte eine Freistellung ist wie Sonderurlaub , für Beerdigung Hochzeit oder Geburt eines Kindes gleichgestellt .
Zum Verständnis.... mein Arbeitgeber achtet penibel auf Ruhezeiten , ich arbeite im 12h Schichtsystem , d.h. als Beispiel wenn ich morgens 6 Uhr Feierabend habe , darf er mich nicht , nur weil in der nächsten Schicht jemand ausgefallen ist oder sonst was....um 12 der 15 Uhr auf Arbeit zitieren , das ginge erst 17 Uhr.
Somit ist es so , da der Gerichtstermin 11 Uhr angesetzt war , musste er mich zuvor ab 24 Uhr freistellen.Es kann keiner verlangen , das man morgens 6h nach Hause geht und 5 h später im Gericht sitzen muss....irgendwann braucht jeder seinen Schlaf !!
Was ich in meiner Freizeit mache geht hier glaube niemanden was an , oder?