Teilzeit im Handwerk?
Hallo zusammen,
Ich bin von Beruf Zimmermann und werde mir die nächsten Woche ein Haus kaufen zum renovieren.
Ich arbeite in einem Kleinbetriebe mit acht Angestellten und würde gerne meine Arbeitszeit um 20 % wärend der Renovierungszeit reduzieren. Ist das Arbeitsrechtlich möglich? Ich bekomme kein Gehalt sondern bin auf auf Lohnbasis angestellt, dh ich würde einfach weniger verdienen?
6 Antworten
warum sollte das nicht möglich sein?
Allerdings muss der Arbeitgeber dem nicht zustimmen.
Es sei denn, im Vertrag ist nicht irgendwie vermerkt, dass deine Regelarbeitszeit 40 Stunden sind - sowas in der Art. Bzw. es kommt halt drauf an, wie frei der Vertrag in beiderlei Hinsicht formuliert ist.
Du musst einfach dran denken, dass der Arbeitgeber das Recht hat, den Vertrag dann zu kündigen fristgerecht natürlich.
Der Arbeitgeber ist - gerade auch in einem kleinen Betrieb - auf seine Mitarbeiter angewiesen. Er hat Aufträge, die er fristgerecht abliefern muss.
Ist das Arbeitsrechtlich möglich?
Wenn du damit meinst, ob du darauf einen Rechtsanspruch hast?, dann lautet die Antwort: Nein! Einem solchen Anspruch steht eure Betriebsgröße entgegen.
Da bist du auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen.
Das musst du mit deinem Chef besprechen.
Wenn er damit einverstanden ist, wirst du natürlich auch entsprechend weniger Lohn erhalten und zwar eben nur für die Zeit, die auch arbeitest.
Nachdem das TzBfG nur für größere Betriebe gilt, musst du dich da mit deinem Chef einigen.
irgendwas stimmt da nicht . oder machst du alles alleine ohne kollegen ?
dann lass den freitag weg - nur mit auf tour von mo bis do , das regelt man mit dem meister . in % rechnung ist unfug . wie lange bist denn schon zimmerer ?