Probezeit Ende, bestimmte Uhrzeit?
Wenn ich am 15. 02.17 angefangen habe in meinem Unternehmen zu arbeiten, die Probezeit 6 Monate beträgt, somit am 15.08.17 endet, auf einen Feiertag fällt, kann ich dann so fristgerecht kündigen dass ich bereits aus der Probezeit raus bin und sechs Wochen vor Quartalsende gehe? (Vertraglich ist es festgelegt, dass man nach bestehen der Probezeit sechs Wochen vor Quartalsende kündigen muss) Also Ende Sept.? Gibt es da eine bestimmte Uhrzeit nach der ich die Kündigung einreichen könnte, ohne nur noch diese zwei Wochen in dem Unternehmen zu haben, sondern die vollen sechs, wie nach der bestandenen Probezeit? Und wie verhält sich das ganze vom Datum her, da der 15. ja ein Feiertag ist?! Danke.
3 Antworten
Da es nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 6 ! Wochen zum Quartalsende gibt, ist der 15. August ( der in Bayern ein Feiertag ist ) doch vollkommen irrelevant, da Du bis zum 18. August kündigen kannst - fristgerechte Vorlage der Kündigung beim Arbeitgeber - 18.8. = in 2017 ein Freitag.
Wohnst Du in Bayern oder im Saarland dass Du Feiertag hast?
Deine Kündigung kannst Du ab 16. August abgeben. Der letztmögliche Tag um am 30. September den letzten Tag der Betriebszugehörigkeit zu haben wäre der 19. August. Das ist allerdings ein Samstag. Wird dort nicht gearbeitet, gib die Kündigung spätestens am 18. August ab.
Dein letzter Tag der Probezeit ist allerdings nicht der 15. sondern der 14. August.
Wenn Du kündigst, verlange gleich ein qualifiziertes Zeugnis und beantrage den Freizeitausgleich für evtl. noch vorhandenen Urlaub/Überstunden.
Du bist nicht außerhalb der Probezeit. Du kannst immer kündigen und gekündigt werden. Das würde ich dir aber nicht raten. Kneif den Po zusammen notfalls mit Kneifzange und mach deine Ausbildung. Weiterhin bekämst du nicht einmal ein bisschen Geld. Wovon hast du vor zu Leben. Vom Amt im Rahmen einer Selbstkündigung gibt es erstmal nichts.