Muß man bei einer Zeugenaussage vor Gericht erscheinen wenn man Psychisch krank ist?
Hallo ich habe mal eine frage und zwar muss man wenn man unter einer Psychischen Angststörung leidet als zeuge vor gericht aussagen also in einer öffentlichen verhandlung??? ich weiß für jemanden der sowas nicht hat oder kennt mit einer Angststörung der wird sagen geh ruhig dahin es kann nichts passieren, aber meine frage ist halt muss ich aussagen oder kann ich auch eine schriftliche aussage machen oder aber einzeln vernommen werden ist sowas möglich bitte dringend um eine antwort, es ist wirklich wichtig !!! Achso bevor ich es vergesse: Noch habe ich zwar keine vorladung bekommen aber mein kumpel schon, normalerweise kriegen wir immer gemeinsam Post kann es sein das es dem gericht schon genügt ein zeuge zu habe bzw. zwei zeugen es waren insgesammt 3 mit mir ??? Danke im voraus für alle antworten !!!
10 Antworten
Nein, muss man nicht wenn man es gesundheitlich nicht kann,dazu braucht man vom arzt ein Attest.
Ich denke, da wird sich sicher was machen lassen, dass du einfach einzeln vernommen wirst. Nur muss deine Angststörung glaube ich auch von einem Arzt bestätigt sein, sonst könnte das ja jeder behaupten
Habe Termin als Zeuge...habe med. Attest vom Hausarzt ...Verhandlungsunfähigkeit...Rechtsanwalt stellte Antrag auf Nichterscheinen des Zeugen...Richter lasst mitteilen' dass ich nicht so krank sei als Zeuge auszusagen...will neben Hepatitis a und b hier nicht meine Amnesie nicht aufzählen.... Habe den Termin trotz Attest zu wahren---soweit zum deutschen recht.. .Amtsgericht Erfurt
mit einem ärztlichem Attest von einem Facharzt für Psychiatrie besteht die Möglichkeit auch eine schriftliche eidesstattlich Aussage zu machen oder aber einzeln allein im richterzimmer vernommen werden . das muß aber gut begründet sein, damit der Richter das anerkennt. eine Angststörung ist aber in der Regel kein Grund nicht zu einer Zeugenaussage geladen zu werden.
frag doch mal,wozu du als zeuge geladen wurdest,und schreib dir auf was du dazu weißt,brings vorher hin,lass dir das bestätigen daß du das geschrieben hast. wenn du das aufgrund einer angststörung nicht kannst, also vor gericht aussagen, wäre ja die zeugenaussage sowieso nicht korrekt.und kann nicht im interesse des gerichtes sein. ich würde es versuchen.