Muss ich nach dem Blockunterricht noch in den Ausbildungsbetrieb (Achtung! Details lesen!)

7 Antworten

Für volljährige Auszubildende gilt :

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes: Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen! Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten. (Quelle: www.azubi-azubine.de)

Nein darf er nicht. Er muss dich für die Dauer der Schule freistellen. Außer du hast einen Tag frei oder Ferien etc in der Schule, dann musst du zur Firma.

Wenn du auf eine bestimmte Stundenzahl kommst, darfst du nach der Schule nicht weiter im Betrieb beschäftigt werden. Die Berufsschulen legen deshalb die Unterrichtszeiten normalerweise so, dass diese Stundenzahl auch erreicht wird. Du kannst also davon aussgehen, dass du nach der Schule nicht in den Betrieb musst. Sonst würde aber auch der Block Unterricht gar keinen Sinn mehr machen, denn der ist ja extra dafür gedacht, dass du dich voll und ganz auf die Schule konzentrieren kannst, ohne das du noch an die Arbeit denken musst.

lenzing42  23.02.2015, 13:48

@Max0296: Beachte, dass der Auszubildende volljährig ist.

Deine Angaben gelten für Jugendliche Azubis.

EricvanHinten 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 13:02

ist das nicht nur bei minderjährigen so?

ich hatte damals auch immer blockunterricht. nur wenn die schule komplett ausgefallen ist (lehrerkonferenz oder ähnliches) mussten wir in den betrieb oder zumindest absprechen was wir tun sollen. sprich mit deinem ausbilder..

Blockunterricht

Hier gibt es keine besonderen Anrechnungsmodalitäten, grundsätzlich ist also eine Beschäftigung Erwachsener Auszubildender auch in Wochen mit Blockunterricht möglich, insbesondere, wenn die u.g. Möglichkeiten der ArbZG ausgeschöpft werden. Eine exakte Berechnung ist aber für jeden einzelnen Tag/jede einzelne Woche notwendig. In der Praxis wird dies dann häufig dazu führen, dass unter der notwendigen Beachtung aller genannten Vorschriften die noch möglichen Einsatzzeiten im Betrieb stark eingeschränkt sind.

http://www.ihk-koeln.de/9520_Regelung_der_Berufsschulzeiten.AxCMS

Sprich: Ja darf er!

EricvanHinten 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 13:03

er muss ja gewährleisten, dass mir der komplette stoff vermittelt wird. darf ich denn meine hausaufgaben oder bestimmte lernphasen dann im büro machen wenn er mich reinbittet?

AlexMars  23.02.2015, 13:04
@EricvanHinten

Er wird dich auch nur solange reinbeten wie sonst auch. D.h. nach der Arbeit solltest du noch genügend Zeit zum lernen o.ä. haben.