Hausaufgaben vom Ausbildungsbetrieb?
Darf mein Ausbildungsbetrieb (nicht Berufsschule) mir Hausaufgaben aufgeben die ich ich in meiner Freizeit machen soll? Es sind jetzt keine speziellen Aufgaben sondern theoretisch das was ich in der Berufsschule lerne. Also wozu noch die Hausaufgaben wenn die Berufsschule für den theoretischen Teil zuständig ist? Darf der Betrieb das oder kann ich das auch als Arbeitszeit zählen?
6 Antworten
Oh man, sobald man etwas Freizeit zum lernen bereit stellen soll geht die heutige Jugend auf die Barriakden...
Wenn man 15 Minuten länger arbeiten soll ohne dies aufzuschreiben, dann geht man heute auf die Barrikaden....
Das es auch in deinem Interesse ist die Aufgaben zu machen siehst du natürlich nicht. Auch wenn es in der Berufsschule dran kommt aber was ist verkehrt daran etwas vorzuarbeiten oder den bereits gelernten Stoff zu festigen. Ist es von Nachteil, wenn der Chef sieht das du dich rein hängst und mehr tust als du solltest?
Diese Kleinigkeiten können entscheiden, ob der Chef dich übernimmt oder nicht und ob du eventuell mit einem höherem Lohn / Gehalt als deine Kollegen eingestellt wirst.
Also nicht heulend zu Mama rennen, sondern die Zeit in die eigene Zukunft investieren. Nach der Ausbildung zählt das Ausbildungszeugnis und die Schulzeugnisse verlieren stark an Bedeutung.
Das kommt auf die Formulierung an.
a) "Wir würden dir empfehlen, dass du diese Aufgaben am Wochenende durchrechnest um gut durch die Prüfung zu kommen"
b) "Rechne diese Aufgaben am Wochenende durch und leg sie mir am Montag vor"
a) Dürfen sie, musst du aber nicht machen, wenn du sie machst ist es keine Arbeitszeit
b) Dürfen sie im Rahmen des Arbeitsvertrages, musst du aber nicht zwingend machen (siehe Arbeitsvertrag). Falls du es machst ist es Arbeitszeit mit Aufschlägen (je nach Vertrag)
Es geht um Hausaufgaben. Nicht um Schulungen oder Fortbildungen. Ich gehe, mit einschließlich Pause, 9 Stunden arbeiten. Und dann noch Hausaufgaben machen? Könnte ich also theoretisch als Arbeitszeit mit anrechnen lassen? Mir ist es klar das es mir helfen soll aber Freizeit ist Freizeit und Arbeit ist Arbeit.
Ja, können sie. Sie sind verantwortlich für praktische Ausbildung zuständig. Und sie können abfragen, wie weit du mit deinem theoretischen wissen. Oder eben auch verlangen, dir in der Berufsschule erhaltenes wissen zu erarbeiten.
Der Ausbildungsbetrieb kann natürlich innerbetriebliche Schulungen veranstalten. Aber WÄHREND der Arbeitszeit, die bezahlt wird.