Bei Blockunterricht danach noch in den Betrieb?
Hallo, ich weiß, die Frage wurde schon mal gestellt, aber wurde aus den Antworten noch nicht schlau. Bin 20 Jahre alt und mach eine Ausbildung zur Mediengestalterin. Ich habe immer drei Wochen Blockunterricht.
Von Montag bis Mittwoch habe ich bis 15 Uhr schule, Donnerstag & Freitag bis 13 Uhr.
Seit einem Jahr jetzt schon (bin mittlerweile schon im zweiten Lehrjahr) muss ich jeden Tag, nach der Schule bis 18 Uhr noch in den Betrieb kommen, meistens sitz ich dann aber da dann noch bis 19 Uhr. (Der Weg von der Schule in den Betrieb dauert etwa 30 Minuten)
Ich weiß das es bei Azubis, die wöchentlich in die Berufsschule gehen, erlaubt ist, dass sie danach noch in den Betrieb gehen. Aber wie ist es beim Blockunterricht? Zudem bin ich die einzige aus der Klasse die nach der Schule noch in den Betrieb muss und das ist echt ätzend.
Danke im voraus :)
9 Antworten
Besprich das bitte mit deinem Arbeitgeber. Internet-Nutzer kennen weder deinen Betrieb noch die Branche noch deinen Ausbildungsvertrag.
Aber Internetnutzer kennen die Rechtslage und können dennoch eine sinnvolle Antwort geben.
Eigentlich ( !) solltest du in der Blockwoche nicht mehr im Betrieb arbeiten müssen. Bei mir hatten sich Betriebe und Schulen mal darauf geeinigt das mit der Schule + lernen die Wö/ Arbeitszeit abgegolten ist. Das war aber eine inoffizielle Regelung. Und bei Not am Man ( z.B wegen Krankheit) kann man auch mal zurück in den Betrieb geordert werden. Nur NACH dem Unterricht! Frag dein Berufsschullehrer wie es bei eurem Beruf ist. Wenn du mit deinem Ausbilder im Betrieb gut kannst, frag wieso du nicht freigestellt bist. Du brauchst ja auch Zeit zum lernen für Arbeiten, oder? Aber " penetrant" fordern glaube ich kommt selten gut an. Das musst du entscheiden. Wenn du sonst zufrieden bist, muss man abwägen. Viel Glück.
Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:
Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!
Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.
Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.
Das ist alles Recht so, Du bist Erwachsen, also musst Du in den Betrieb. Das hat alles nichts mit erlauben zu tun, sondern es sind Vorschriften. Egal ob Blockunterricht ist oder nicht, für die Schulzeit bekommst Du auch bezahlt und nicht nur wenn Du in der Firma bist. Denkfehler vieler Azubis.
Lese dir das mal durch :)
http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=84403
Das ist von Betrieb zu Betreib unterschiedlich geregelt. Ich habe einmal die Woche Schule ( und jeden zweiten Donnerstag ) und weil ich an dem Tag mehr als 7 Stunden Unterricht habe, muss ich nichtmehr in den Betrieb. An dem zweiten Tag allerdings schon weil ich da nur 6 Stunden habe.