Arbeiten nach der Berufsschule - Zeit vorarbeiten?
Und zwar habe ich Freitags in der Berufsschule nur 5 Schulstunden und müsste danach noch in den Betrieb, weil ich sonst Minusstunden bekommen würde, da die 5 Schulstunden ja keinem kompletten Arbeitstag entsprechen.
Ich arbeite 8 Stunden am Tag, immer von 8:00 bis 17:00 Uhr. Die Berufsschule fängt um 8 an und hört Freitags um 12:30 Uhr auf. Als Wegezeit wird mir 1 Std. berechnet. Wenn ich nach der Schule nochmal arbeiten komme, müsste ich ja dann von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten, und dabei noch eine Stunde Pause machen, weil das bei uns Pflicht ist.
Ich will allerdings Freitags nichtmehr arbeiten kommen und mein Betrieb bietet mir die Möglichkeit, die Zeit die mir fehlt vorzuarbeiten. Meine Frage ist jetzt, wieviele Stunden ich vorarbeiten müsste. Wenn ich arbeiten gehen würde, würde ich ja nur 2:30 Stunden arbeiten (Pause ist nicht mit eingerechnet). Heißt das ich muss auch nur 2:30 Stunden vorarbeiten? Wie ist das mit der Wegezeit? Wird sie mir trotzdem berechnet obwohl ich nicht komme? Oder kann der Betrieb sagen, dass ich die auch vorarbeiten muss, weil das ja auch Arbeitszeit ist?
Ich hoffe ihr versteht die Frage und wisst eine Antwort :) Vielen Dank!
8 Antworten
Ich Frage weil mir mein Betrieb gesagt hat ich müsste 3:30 Stunden Arbeiten. Da war auch keine Rede von einer Stunde Pause weil die gedacht haben die Berufsschulpause würde von meiner normalen Stunde Pause abgezogen, aber das ist ja nicht so.
Ich habe allerdings eine Klassenkameradin, die im selben Betrieb arbeitet wie ich, nur in einer anderen Filale und die muss nur 2:15 Stunden vorarbeiten.
Ich würde sagen die Wegezeit musst du arbeiten, also 3,5 Std. vorarbeiten.
Würdest du Freitag arbeiten, würde die Wegezeit von der Schule zum Betrieb als Arbeitszeit gelten, gesetzlich. Du gehst Freitag aber nicht arbeiten, also keine Wegzeit zur Arbeit!
Also ich hatte das in meiner Ausbildung auch. Wir hatten an ein Schultag nur 7 Stunden Unterricht. Wir mussten an dem Tag eigentlich noch eine Stunde arbeiten kommen. Diese durften wir dann auch an einem anderen Tag nachholen bzw vorarbeiten. Die Wegezeit, bei mir nur 15 Minuten, wurden angerechnet.
Ich denke das ist auch richtig so. Würdest du die zeit normal am Freitag arbeiten, würde die Wegezeit ja auch angerechnet werden.
Guck mal hier: http://lexetius.com/2001,1606
Ich hab es nur überflogen, aber da werden immer die Wegezeiten genannt.
Also du hast dann nur 45 Minuten vorgearbeitet?
Ich kenne das Geste jetzt nicht aber logischerweise würde ich sagen, die bezahlen dann keine Wegzeit. Das einfachste ist aber du fragst direkt im Betrieb nach den Konditionen.
Das ist nicht korrekt, was der Betrieb macht. Berufsschultage sind Arbeitstage. Ist der Berufsschultag beendet, endet dein Arbeitstag.
Im Zweifel nen 100er nehmen, Fachanwalt befragen, fein ist.
Lass dich nicht über den Tisch ziehen und btw., was für ein ätzender Arbeitgeber.
Ich hoffe, mittlerweile hast du ausgelernt...
Danke :)