Darf mir der Ausbilder den Besuch der Berufsschule verweigern?

15 Antworten

Du musst natürlich in die Berufsschule gehen. Der Betrieb kann Dich zwar für einmal bei der Schule entschuldigen und im Betrieb behalten, aber ständig geht das auf keinen Fall.

Kündigen kann Dir der Betrieb nicht. Solltest Du künftig dumm angemacht werden wegen der Schule, dann red mit Deinem Lehrer darüber

GD4EverBJA 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 20:12

aber mit welcher begründung darf er mich entschuldigen? Soweit ich weiß, darf ich nur im krankheitsfall von der Berufsschule fern bleiben, darf dann aber auch nicht arbeiten

Allexandra0809  16.01.2015, 20:13
@GD4EverBJA

Wenn ein wichtiger Auftrag vorliegt und der Betrieb Dich dazu unbedingt braucht, dann geht das schon. Allerdings, wie gesagt, nur einmal, nicht ständig.

Es gibt Ausnahmeregelungen die es erlauben das du MAL von der Berufsschule befreit werden kannst (das muss dann aber auch mit der Berufsschule abgesprochen werden). Aber Regelmäßig ist sowas nicht möglich. Kündigen kann er dir dafür nicht.

Megamongi  22.10.2016, 17:00

Du musst immer zur Berufsschule, da gibt es keine Ausnahme, genau um sowas zu verhindern

In der Regel wird die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres enden.
Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.

von hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Berufsschulpflicht

Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du wohnst, scheint es mir am sinnvollsten, du fragst in deiner Berufsschule nach. Die haben die entsprechenden Regelungen vorliegen.

nein, das kann er nicht. im gegenteil, er bekommt ärger

GD4EverBJA 
Beitragsersteller
 16.01.2015, 20:19

ok danke das glaub ich nämlich auch

Nach dem Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbilder freizustellen.

Wenn der Besuch der Berufsschule des öfteren verweigert wird, dann solltest du dich mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer in Verbindung setzen und ihm die Situation schildern.Der Berater sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und den Ausbilder auf seine Pflichten hinweisen.

Die Adresse der zuständigen Kammer findest du in deinem Berufsausbildungsvertrag.