Darf mir der Ausbilder den Besuch der Berufsschule verweigern?
Mein Ausbilder will mir (2.Lehrjahr) den Besuch der Berufsschule verweigern, mit der Begründung, dass wir dort eh nichts lernen und er mich in seinem Betrieb benötigt, weil der Kollege noch im Urlaub ist. Ist das überhaupt rechtens? Soweit ich weiß, MUSS ich doch in die Berufsschule und habe ein Recht darauf. Kann er mir deswegen kündigen, weil ich nicht das tue, was er von mir verlangt und trotzdem in die Schule gehe?
Bin gespannt auf eure Antworten! Danke
15 Antworten
Du musst natürlich in die Berufsschule gehen. Der Betrieb kann Dich zwar für einmal bei der Schule entschuldigen und im Betrieb behalten, aber ständig geht das auf keinen Fall.
Kündigen kann Dir der Betrieb nicht. Solltest Du künftig dumm angemacht werden wegen der Schule, dann red mit Deinem Lehrer darüber
Wenn ein wichtiger Auftrag vorliegt und der Betrieb Dich dazu unbedingt braucht, dann geht das schon. Allerdings, wie gesagt, nur einmal, nicht ständig.
Es gibt Ausnahmeregelungen die es erlauben das du MAL von der Berufsschule befreit werden kannst (das muss dann aber auch mit der Berufsschule abgesprochen werden). Aber Regelmäßig ist sowas nicht möglich. Kündigen kann er dir dafür nicht.
Du musst immer zur Berufsschule, da gibt es keine Ausnahme, genau um sowas zu verhindern
In der Regel wird die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres enden.
Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.
von hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Berufsschulpflicht
Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du wohnst, scheint es mir am sinnvollsten, du fragst in deiner Berufsschule nach. Die haben die entsprechenden Regelungen vorliegen.
nein, das kann er nicht. im gegenteil, er bekommt ärger
ok danke das glaub ich nämlich auch
Nach dem Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbilder freizustellen.
Wenn der Besuch der Berufsschule des öfteren verweigert wird, dann solltest du dich mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer in Verbindung setzen und ihm die Situation schildern.Der Berater sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und den Ausbilder auf seine Pflichten hinweisen.
Die Adresse der zuständigen Kammer findest du in deinem Berufsausbildungsvertrag.
aber mit welcher begründung darf er mich entschuldigen? Soweit ich weiß, darf ich nur im krankheitsfall von der Berufsschule fern bleiben, darf dann aber auch nicht arbeiten