Elternsprechtag in der Berufsschule - darf der Ausbilder hingehen?
Für mich ist das Neuland, entschuldigt also bitte, falls die Frage etwas merkwürdig sein sollte.
Unser Azubi hat Elternsprechtag in der Berufsschule. Die Eltern werden - aus Gründen, die hier nichts zur Sache tun - definitiv nicht hingehen. Darf ich als Vertreter des Betriebs hin, ggf. mit entsprechender Vollmacht? Darf die Schule mir überhaupt Auskunft geben oder wäre das datenschutzrechtlich problematisch?
5 Antworten
Es spielt sehr wohl eine Rolle, warum die Eltern nicht kommen. Wollen sie nicht? Vielleicht weil kein Interesse vorliegt? Oder können sie nicht? Müssen arbeiten, sind krank oder verstehen nichts?
Würden sie Dir denn eine Vollmacht ausstellen? Dann nimm diese und geh zum Sprechtag. Du solltest es aber mit Deinem Azubi besprechen.
Bei uns gab es nicht einmal einen Elternsprechtag
Eben, das war meine Vermutung, dass die Eltern kein Interesse haben. Dann solltest Du auch ohne Vollmacht hingehen und mit dem Lehrer reden. Selbst wenn er Dir nicht viel sagen kann, so kannst Du immerhin berichten, wie es im Betrieb läuft.
Du brauchst keine Vollmacht - das ist Gang und Gäbe :)
Die Ausbildung des Azubis ist Deine Aufgabe, also musst Du dich sowieso auch um die Schule kümmern.
Hm, ich kenne es nicht so, dass Ausbilder beim Elternsprechtag dabei sind. Allerdings war es bei uns auch nicht nötig, da ich immer selbst dort war.
Mit entsprechender Vollmacht spricht nichts dagegen.
Müsste die von den Eltern (bzw. dem volljährigen Azubi) oder von dem Ausbildungsbetrieb sein?
Das gilt nur für minderjährige Auszubildende und müsste von den Eltern sein.
Ist der Azubi mittlerweile volljährig so ist ein Elternsprechtag ja wohl nicht mehr nötig.
Auskunft über den Schüler dürfen sie bestimmt geben das es sich um die Ausbildung bzw. um Ausbildungsinhalte handelt.
Man kann ja einfach auch mal die Berufschule fragen ob man als Ausbildungsbetrieb auch ohne Vollmacht zum dem Termin darf.
Sollte man das nicht dürfen, dann halt separaten Termin vereinbaren. Schau mal hier rein:
MfG
Ja das darfst du
Ja natürlich.
Bei uns heißt das sogar Ausbilder- und Elternsprechtag. Also in erster Linie Ausbilder, nachrangig erst die ELtern ;)
In der Berufsschule geht doch der Ausbilder zum Sprechtag..
So ist es zu mindestens in Hessen.
Sie werden nicht hingehen, weil es sie nicht interessiert. Ich vermute auch, dass ich keine Vollmacht von den Eltern bekommen werde, da ihr Sohn (der im Übrigen volljährig ist) nicht das beste Sozialverhalten hat und wir die begründete Vermutung haben, dass auch in der Schule nicht alles rund läuft.