Elternsprechtag in der Berufsschule - darf der Ausbilder hingehen?

5 Antworten

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Es spielt sehr wohl eine Rolle, warum die Eltern nicht kommen. Wollen sie nicht? Vielleicht weil kein Interesse vorliegt? Oder können sie nicht? Müssen arbeiten, sind krank oder verstehen nichts?

Würden sie Dir denn eine Vollmacht ausstellen? Dann nimm diese und geh zum Sprechtag. Du solltest es aber mit Deinem Azubi besprechen.

Carlystern  18.01.2016, 17:23

Bei uns gab es nicht einmal einen Elternsprechtag

DarthMario72 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 17:01

Sie werden nicht hingehen, weil es sie nicht interessiert. Ich vermute auch, dass ich keine Vollmacht von den Eltern bekommen werde, da ihr Sohn (der im Übrigen volljährig ist) nicht das beste Sozialverhalten hat und wir die begründete Vermutung haben, dass auch in der Schule nicht alles rund läuft.

Allexandra0809  18.01.2016, 17:09
@DarthMario72

Eben, das war meine Vermutung, dass die Eltern kein Interesse haben. Dann solltest Du auch ohne Vollmacht hingehen und mit dem Lehrer reden. Selbst wenn er Dir nicht viel sagen kann, so kannst Du immerhin berichten, wie es im Betrieb läuft.

sozialtusi  18.01.2016, 17:12
@DarthMario72

Du brauchst keine Vollmacht - das ist Gang und Gäbe :)

Die Ausbildung des Azubis ist Deine Aufgabe, also musst Du dich sowieso auch um die Schule kümmern.

Allexandra0809  18.01.2016, 17:16
@sozialtusi

Hm, ich kenne es nicht so, dass Ausbilder beim Elternsprechtag dabei sind. Allerdings war es bei uns auch nicht nötig, da ich immer selbst dort war.

Mit entsprechender Vollmacht spricht nichts dagegen.

DarthMario72 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 17:02

Müsste die von den Eltern (bzw. dem volljährigen Azubi) oder von dem Ausbildungsbetrieb sein?

johnnymcmuff  18.01.2016, 17:43
@DarthMario72

Das gilt nur für minderjährige Auszubildende und müsste von den Eltern sein.

Ist der Azubi mittlerweile volljährig so ist ein Elternsprechtag ja wohl nicht mehr nötig.

Auskunft über den Schüler dürfen sie bestimmt geben das es sich um die Ausbildung bzw. um Ausbildungsinhalte handelt.

Man kann ja einfach auch mal die Berufschule fragen ob man als Ausbildungsbetrieb auch ohne Vollmacht zum dem Termin darf.

Sollte man das nicht dürfen, dann halt separaten Termin vereinbaren. Schau mal hier rein:

http://www.stark-fuer-ausbildung.de/ausbilderhandbuch/wissensbausteine-von-a-z/wissensbausteine-z/zusammenarbeitmitberufsschulen/

MfG

Ja das darfst du

Ja natürlich.

Bei uns heißt das sogar Ausbilder- und Elternsprechtag. Also in erster Linie Ausbilder, nachrangig erst die ELtern ;)

In der Berufsschule geht doch der Ausbilder zum Sprechtag..

So ist es zu mindestens in Hessen.