Muss ich meinen Vermieter anfufen?
Ich habe Ende letzter Woche meine Wohnung gekündigt, innerhalb der Kündigungsfrist. Seitdem der Brief zugestellt wurde, indem ich gebeten habe, die Kündigung schriftlich zu bestätigen und jegliche Kommunikation schriftlich durchzuführen, werde ich von meinem Vermieter mehrmals am tag angerufen. Immer in meiner Arbeitszeit, ich kann auf der Arbeit nicht telefonieren. Rufe ich nach der Arbeit zurück, ist es außerhalb seiner Geschäftszeiten.
bisher habe ich auch noch keine schriftliche Bestätigung erhalten, dass die Kündigung eingegangen ist.
zum anderen bin ich verpflichtet mit meinem Vermieter zu telefonieren? Ich m Öchte das nämlich wirklich nicht und möchte alles über den Schrift Verkehr klären, was es nun noch zu klären gibt. Ich ziehe erst in drei Monaten aus, daher kann es nicht um die Übergabe sein und selbst das könnte er doch per Brief klären? Er verdreht oft die Wörter im Mund und daher ist mir der Schriftverkehr so wichtig um Beweise zu haben, muss ich mich als Mieter jetzt kümmern telefonisch erreichbar zu sein?
3 Antworten
Es gibt für den Vermieter keine gesetzliche Verpflichtung den Eingang deiner Kündigung zu bestätigen. Wenn du durch Quittung des Einschreibens den Zugang der Kündigung nachweisen kannst, ist die Kündigung wirksam.
Die Kommunikation mit dem Vermieter ist schriftlich durchaus üblich, du musst nicht telefonisch erreichbar sein. Wann has du gekündigt? Ist die Kündigung nach dem 03.07.2021 beim Vermieter eingegangen, endet der Mietvertrag am Sonntag, 31.10.2021. Die Mietwohnung muss daher am 01.11. oder 02.11.2021 an den Vermieer spätestens zurück gegeben werden. Je nach Bundesland ist der 1.11. Feiertag.
Warum schreibst du denn sowas in den Brief?
Eine Kündigung ist ein unilateraler Rechtsakt. Es macht doch gar keinen Sinn diesen unter Vorbehalt einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters zu machen.... oder willst du nur kündigen wenn der Vermieter das auch so will.
In dem Fall wäre ein Aufhebungsvertrag wohl sinnvoller gewesen
Bei uns im Haus gab es das Problem mit dem Vermieter, dass er beim letzten Mal gesagt Hat, die Kündigung wäre nicht bei ihm angekommen. Daher dachte ich wäre es gut sich den Erhalt schriftlich Bestätigungen zu lassen, damit es nicht am Ende heißt, die Kündigung ist von ihm nicht zu Kenntnis genommen und ich muss wieder Miete dann zahlen.
Hallo Lara,
das musst du natürlich nicht.
Es zählt sowieso nur das Schriftliche, wenn es drauf ankommt. Verbitte dir also höflich die Anrufe.
Du hast ein Recht auf die schriftliche Bestätigung der Kündigung, soweit ich weiß. Ist jedenfalls üblich. Ansonsten hast du per Einschreiben gekündigt und bist damit schon auf der sicheren Seite. Also du bist auf seine schriftliche Bestätigung nicht angewiesen.
bisher weiß ich durch Einschreiben nur,dass der Brief zugestellt wurde
Das sollte doch auch voellig ausreichen. Zu einer Eingangsbestaetigung ist er nicht verpflichtet.
Es gibt kein Recht auf eine Bestätigung der Kündigung.
Danke für die Korrektur.
Ich habe halt Angst, dass ich für ihn telefonisch erreichbar sein muss und er mir nur telefonisch jetzt die Kündigung bestätigen will und am Ende stehe ich ohne da.
bisher weiß ich durch Einschreiben nur,dass der Brief zugestellt wurde. Ich hoffe er bestätigt das jetzt zeitnah schriftlich und ruft nicht mehr an.