Kfz Stellplatz nachträglich geändert?
Hallo,
ich habe hier ein kleines Problem mit meinem Vermieter. Ich nutze seit 15 Jahren einen Stellplatz, der einen eigenen Mietvertrag hat. Der Mietvertrag ist ein Standardvertrag, in dem die Fläche des Parkplatzes nicht besonders geregelt ist. Mein Parkplatz ist ein Endreihenplatz, an den ein Zaun grenzt.
Mein Parkplatz ist etwas trapezförmig gewesen und dadurch breiter als die anderen.
Jetzt hat der Hausmeister der Verwaltung ohne vorherige Ankündigung die alten Linien übermalt, meinen Parkplatz verkleinert und die anderen vergrößert. Darf er das einfach? Ich komme dadurch nur sehr schwierig rein und kaum aus dem Auto raus... er hat jetzt die Mindestgrösse von 2,3m für einen Stellplatz.
Die Antwort des Hausmeisters war lapidar, ich kann ja kündigen, wenn es mir nicht passt.
Freue mich über Antworten.!
1 Antwort
Bei der Antwort würde ich persönlich meine "Verwunderung" ob der Ausdrucksweise und Anmaßung des Hausmeisters beim Vermieter kundtun.
Ein Stellplatz mit 2,3m Breite ist aber grundsätzlich bei ausreichendem Platz DAVOR in Ordnung. Schau Dir mal §4 und die Tabelle an: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/GaVO_20170223.pdf
ABER: da ja eine Seite durch einen Zaun beschränkt ist, sollte der PPl 2,75 m haben. Hintergrund ist, dass bei engeren PPl ja die "freie" Breite (i.d.R. 15-25 cm) des Nachbarstellplatzes zum Öffnen der Tür mit genutzt werden kann. Bei einem Zaun hast Du das nicht.
Zudem stellt sich die Frage, ob der Stellplatz vorher anders markiert war und zwar eindeutig. In diesem Fall wurde die Mietsache verändert, die Du nach Augenschein ja größer gemietet hattest.
Gerne. Ich als Vermieter würde bei so einem Vorkommnis bei meinen Wohnungen den Hausmeister über die Hausverwaltung zu einer Stellungnahme auffordern - in entsprechendem Tonfall. Er ist Erfüllungsgehilfe der HV und sonst nichts.
Vielen Dank!