Kfz Stellplatz nachträglich geändert?

1 Antwort

Bei der Antwort würde ich persönlich meine "Verwunderung" ob der Ausdrucksweise und Anmaßung des Hausmeisters beim Vermieter kundtun.

Ein Stellplatz mit 2,3m Breite ist aber grundsätzlich bei ausreichendem Platz DAVOR in Ordnung. Schau Dir mal §4 und die Tabelle an: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/GaVO_20170223.pdf

ABER: da ja eine Seite durch einen Zaun beschränkt ist, sollte der PPl 2,75 m haben. Hintergrund ist, dass bei engeren PPl ja die "freie" Breite (i.d.R. 15-25 cm) des Nachbarstellplatzes zum Öffnen der Tür mit genutzt werden kann. Bei einem Zaun hast Du das nicht.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Stellplatz vorher anders markiert war und zwar eindeutig. In diesem Fall wurde die Mietsache verändert, die Du nach Augenschein ja größer gemietet hattest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nerko88 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 19:52

Vielen Dank!

oklein  01.04.2019, 19:58
@Nerko88

Gerne. Ich als Vermieter würde bei so einem Vorkommnis bei meinen Wohnungen den Hausmeister über die Hausverwaltung zu einer Stellungnahme auffordern - in entsprechendem Tonfall. Er ist Erfüllungsgehilfe der HV und sonst nichts.