Muss bei einem kaputten Fenster der Vermieter oder der Mieter zahlen?
Bitte erst das lesen dann antworten. Meine muddi hat gestern fenster geputzt. Und da ist aus irgendeinem Grund das fenster hinab gestürzt sie hat sich auch nicht dran fest gehalten. An sich ist das fenster auch wieder drin. Da sind nur Plastikteile abgeplatzt. Über einen notdienst vom vermieter wurde das alte fenster erstmal wieder eingesetzt. Das hängt aber immernoch sehr lose in der fassung. Nun die frage. Da das ja nicht für immer so bleiben kann wollte ich ein neies fenster einsetzen lassen. Auf kosten oder geteilte kosten des vermieters. Also das wir 50:50 machen.
15 Antworten
Das ist grundsätzlich Sache des Vermieters, wenn deine Mutter den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Sollte sie ihn schuldhaft verursacht haben, müsste sie natürlich die Reparatur zahlen. Hier kann sie ihre Privathaftpflichtversicherung mit uns Boot holen, wobei dort Schäden an gemieteten Glasscheiben nicht mitversichert sind (Schäden am Rahmen allerdings schon. Voraussetzung natürlich, dass Mietsachschäden mitversichert sind).
Selber solltest du auf gar keinen Fall einen Handwerker beauftragen, das macht immer der Vermieter.
Jetzt wo ich so drüber nachdenke: Was hast DU überhaupt mit dem Schaden zu tun? Wohnen du und Mutti in der selben Wohnung? Wenn nein, hat Mutti das Fenster in ihrer eigenen Wohnung geputzt oder in deiner? In letzterem Fall würde der Ausschluss mit den Glasscheiben in der Haftpflicht nicht greifen.
sehr schöne antwort ne ich wohn mit ihr zusammen und teilen uns die miete. :)
Wenn das kein Defekt ist, den der Mieter zu verantworten hat, dann trägt die Kosten der Vermieter.
Wenn du ein neues Fenster einsetzen lässt bezahlst du auch den Handwerker.
Wenn an dem Fenster irgendwas defekt war und es sich deshalb gelöst hat ist das Sache des Vermieters. Dann muss er aber auch den Handwerker bestellen.
ja hat er auch gestern soviel weis ich gut danke auf jedenfall lg.
Zahlt das nicht die Haftpflicht?
du ich hab davon echt null Ahnung
Frag doch bei deiner Versicherung nach.
Wenn deine Mutter eine Hausratversicherung mit Glasbruch hat, zahlt diese.
Oder deine Mutter hat eine Haftpflichtversicherung dann zahlt diese.
Oder der Eigentümer hat eine Wohngebäudeversicherung, dann zahlt diese.
Wenn das Fenster zu alt und bereits defekt war, lässt sich das Feststellen, dann zahlt in jedem Fall der Vermieter. Macht vorsichtshalber Fotos von dem Fenster, falls es später Probleme gibt.
du ich hab davon echt null Ahnung