Zeitarbeit bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Soll ich unterschreiben?
Oder bekomm ich dann eine Sperre beim Amt. Ich bin zu 50% Schwerbehindert. Deswegen dürfen sie mich nicht so einfach kündigen.
4 Antworten
Die Fragen sind zu pauschal sehr schwer zu beantworten. Eine Aufhebungsvereinbarung macht regelmäßig Sinn, wenn du eine neue Positionierung in Aussicht hast oder eine solche absehbar ist und du aus einer solchen auch positive Aspekte ziehen kannst. Dabei muss natürlich auch berücksichtigen, dass je nach Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags Nachteile bei dem Bezug von Arbeitslosengeld möglich sind. Zum einen ist eine Sperrzeit denkbar, zum anderen ein Ruhen. Hintergrund ist auch, dass Unanhörung des Integrationsamtes eine Kündigung nicht möglich ist.
Damit meine ich allerdings nur, dass das Integrationsamt vorab anzuhören ist. In der Regel erteilt das Integrationsamt früher oder später die Zustimmung. Das Integrationsamt hat hier vereinfacht gesagt einen anderen Prüfungsmaßstab als ein Arbeitsgericht. Wird die Zustimmung erteilt, kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Diese wiederum kannst du vor dem Arbeitsgericht angreifen. Jedenfalls wird fast jeder Arbeitgeber lieber eine Aufhebungsvereinbarung schließen, als diesen steinigen und teuren Weg zu gehen. Auch dies wiederum kann natürlich im Rahmen von Verhandlungen in die berühmte
bare Münze umgewandelt werden, wenn du dies möchtest und dies in dein Lebenslauf passt. Das Risiko ist insoweit hoch, dass dir eine“ freiwillige“ Aufgabe des Arbeitsverhältnisses unterstellt wird. Ich poste mal ein Link mit Fragen und Antworten rund um das Thema Aufhebungsvereinbarung.
http://www.kanzlei-mudter.de/7-antworten-kuendigung-aufhebungsvertrag-abfindung.html
Grundsätzlich kann ich dir nur empfehlen vor Unterzeichnung die Rechtsberatung deines Vertrauens zu konsultieren. Es sind hier einfach zu viele Aspekte zu berücksichtigen, die einen Laien schlichtweg überfordern. Dies fängt schon mit der Größenordnung eines zu verhandelnden Paketes, als auch mit der Art des Herangehens an solche Verhandlung an. Ist ein Betriebsrat vorhanden? Dann ansprechen. Hatte eine Schwerbehindertenvertretung? Dann ansprechen. Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Ansonsten ist natürlich auch der Gang zu einem Anwalt möglich.
In unserem Forum sind viele sehr gute Ratgeber. Aus meiner Sicht kann der Rat zurzeit jedoch nur sein, dass du dich ausführlich beraten lässt und Information ein holst, bevor du hier tätig wirst. Dir jedenfalls alles Gute und viel Glück
Wenn du danach nichts Neues hast, riskierst du natürlich eine Sperre, da du selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommen bist. Die Zeitarbeitsfirma macht da natürlich 3 Kreuze.
Okay dann unterschreib ich nicht.
Nicht unterschreiben - die Sperre ist Dir sonst gewiss.
Such Dir erst was anderes und kündige dann bei der Zeitarbeitsfirma.
Selbstverständlich nicht!
Mach das nicht. Dann kriegst du eine Sperre.
Drei Monate sind lang.
Also kein aufhebungsvertrag? Kann mich die Zeitarbeit zwingen zu unterschreiben?
Nein, dann müssen sie dir normal kündigen
Das geht nicht da ich schwerbehindert bin und laut Betriebsrat das integrationsamt nicht zustimmt. Deswegen wollen die ja den aufhebungsvertrag.
Ja,dann haben die doch Pech gehabt. Warum wollen die dich nicht mehr?
Weil ich spezialisiert bin und ich momentan nicht im Einsatz bin. Schon seit Anfang Januar. Ich hab mich jetzt bei zahlreichen anderen Firmen beworben.
Ja dann viel Glück. Kündige erst, wenn du was anderes hast.
Bis dahin müssen die mich wohl bezahlen. Auch wenn es die Zeitarbeitsfirma nicht wahrhaben will aber für die wäre es echt besser wenn die mich schnellstmöglich vermitteln würden. Außerdem der Zeitarbeit geht es finanziell so gut da ist es doch echt ein Witz......
Ja,normalerweise bringen sie die Leute in solchen Fällen anderweitig unter, das heißt du müsstest vorübergehend Arbeiten unter deiner Qualifikation annehmen.
Bis dahin müssen die mich wohl bezahlen.
Das ist richtig.
Betriebsbedingt könnte Dir - mit Zustimmung des Integrationsamtes/mit Beteiligung des BetriebSeats - nur, wenn eine Vermittlung auf absehbare Zeit nicht möglich wäre, aber nicht, wenn die Zeit der Nichtvermittelbarkeit nur vorübergehend ist.
Können die mich zwingen zu unterschreiben? Die können mich sonst nicht kündingen.