ALG1 Zeitarbeit Vermittlungsvorschlag umgehen?

2 Antworten

Wenn die Stellenangebote mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen, dann ist der Arbeitgeber zur Rückmeldung bei der Agentur für Arbeit verpflichten, es käme also ganz sicher heraus, wenn du eine mögliche Einstellung absichtlich vergeigen würdest.

Und dann kannst du mit Sperrzeiten nach § 159 SGB - lll rechnen.

Ohne wichtigen Grund kannst du also mit einer Sperrzeit nach § 159 SGB - lll rechnen, was ggf. als wichtiger Grund gelten könnte, kannst du im § 140 SGB - lll Zumutbare Beschäftigung aus dem Internet nachlesen, da findest du auch den § 159 SGB - lll.

Du musst dich bewerben, ansonsten Sperre vom ALG I, weil es kein bezahlter Urlaub ist 😉

Suche dir schnell einen neuen Job und dann bist du schnell vom Arbeitsamt wieder weg.👨‍⚖

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Velvet12 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 21:33

Die Frage war nicht ob ich mich bewerben muss oder nicht 🙂

Kuddel321  29.10.2020, 06:33
@Velvet12

Doch du fragst, kann ich eine Bewerbung/Vermittlungsvorschlag umgehen. Meine Antwort = NEIN.