Muss ich ihn ins Haus lassen?

3 Antworten

Ohne gerichtlichen Beschluss musst du niemanden in dein Haus lassen! Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung... Aus dem Grundrecht heraus trifft den Staat aber auch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnung vor jedem vom Berechtigten nicht gewünschten Betreten oder Verletzen des Schutzbereiches zu schützen. Aus diesem Grunde ist z. B. der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Unverletzlichkeit_der_Wohnung

Hol die Polizei wenn er ohne richterlichen Beschluss kommt. Ein Anwalt hat nichts zu sagen.

was heißt ex? geschieden.. um welche arbeitsleistungen und ansprüche geht ? ansprüche dir gegenüber?oder um leistungen die er bezahlt hat und überprüfen will? wozu braucht es dazu einen anwalt? du musst niemanden in dein haus lassen, aber wenn er einen berechtigten grund dazu hat, warum verwehrst du es ihm?