Ausländerbehörde möchte mir keinen Auskunft geben?
Hallo,
wegen eines Anliegens bei der Ausländerbehörde habe ich einen Anwalt beantragt, mich vor der Ausländerbehörde zu vertreten. Danach will die Ausländerbehörde mit mir garnichts kommunizieren. D.h. er gibt mir keinen Auskunft über das Anliegen und auch nicht was für Unterlagen ich z. B. nachreichen muss und wie usw.. Die Begründung: Sie haben einen Anwalt eingeschaltet und ihm die Vollmacht erteilt, somit muss alles über ihn laufen.
Darf die Ausländerbehörde das? Es ist sehr anstrengend jede Kleinigkeit durch den Anwalt zu erledigen.
8 Antworten
Ja, wenn der Anwalt dazu beauftragt wurde ist er der Ansprechpartner. Sämtliche Kommunikation läuft über deinen Anwalt.
Ja, das ist vollkommen normal. Dafür hat man doch den Anwalt, dass der sich um alles kümmert.
Lass ihn seine Arbeit machen!
Dass ist bei mir in der Behörde nicht anders.
Wenn ich zB eine Vertretungsvollmacht vorgelegt bekomme (Betreuer usw), dann läuft die GESAMTE Kommunikation eben über diese dritte Person.
Bis der bevollmächtigte Vertreter mir mitteilt, das ich mich (wieder) direkt an den Antragsteller wenden soll, weil die Vertretung beendet ist.
Ja, darf es.., der Ansprechpartner ist der Anwalt, nicht du
Und falls ich Unterlagen einreiche das dann auch durch den Anwalt?
Ja, es geht alles über den Anwalt, so hast du auch die Garantie, dass nichts verschwindet
"...und ihm die Vollmacht erteilt, somit muss alles über ihn laufen.". Ja, damit bist du raus!
Denn die Anweisung deines Anwalts an die Behörde lautete folgerichtig auch, dass sämtliche Korrespondenz über IHN laufen MUSS. Nur so kann er sicher sein, dass er nichts verpasst und an ihm vorbei direkt zu dir geht.
Frage deinen Anwalt.
Alles klar, danke.
Solange bis die Vollmacht nicht widerruft oder abgelaufen wird?