Was passiert bei Scheidung, mit meinem vor der Ehe erworbenem Haus?
Ich habe vor 2 Jahren ein Haus erworben und habe einiges an Eigenkapital und Eigenleistungen erbracht. Ich möchte jetzt wissen, was mit dem Haus, das auf mich allein im Grundbuch eingetragen ist, bei Heirat ohne Ehevertrag, nach der Scheidung passiert. Ich möchte das Vertrauen zu meiner zukünftigen Gattin nicht brechen, und möchte deshalb keinen Ehevertrag abschließen, möchte jedoch mit dem Haus auf der sicheren Seite bleiben.
Freundliche Grüße
9 Antworten
Hallo,
der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Hierbei erwirbt man aber kein Miteigentum an den Dingen des Partners. Das heißt, dass das Haus in deinem Alleineigentum bleibt.
Im Scheidungsfall erfolgt dann der sogenannter Zugewinnausgleich. Hier wann dann der Zugewinn der Ehegatten errechnet. Dazu ist die Bestimmung des Vermögenswachstums von Nöten. Verglichen werden hierzu des Anfangs- und Endvermögen des einzelnen. Der Ehegatte, der in der Ehe mehr Vermögen als der andere erworben hat, muss die Hälfte dieser Differenz an den anderen als Zugewinn zahlen. [+++ durch Support editiert +++]
Liebe/r jurastudi,
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Herzliche Grüße,
Ben vom GuteFrage.net Support
Ohne jegliche Rumeierei und -lästerei, mal ganz sachlich.
Das Haus bleibt Dein alleiniges Eigentum.
Wertsteigerungen und wertsteigernde Maßnahmen werden im Streitfall zum Tag X (Scheidung) von einem Gutachter ermittelt. dieser stellt in seinem Gutachten auch den Wert zum Tag der Eheschliessung fest.
Ergibt sich aus dem Gutachten ein positiver Wert zwischen damals (Eheschliessung) und heute (Scheidung) wird dieser Wert geteilt.
Das Haus bleibt immer Dein allleiniges Eigentum. und ich kann auch Deine Frage verstehen. Es gibt leider genug Leute (ob Mann oder Frau) die mit in die Ehe gebrachtem Vermögen über den Tisch gezogen wurden.
Trotzdem wünsche ich Dir für Deine Ehe, dass sich diese Frage nie stellen wird.
DH, Sehr korrekt und darum gings ja auch in der Frage. Die Wertung sollte man sich selbst vorbehalten.
Darauf einen Daumen und einen Schnaps.
Wollen wir für ihn hoffen, dass sich die Gesetzeslage nicht während seiner Ehezeit ändert...
was vor der ehe an vermögen da ist wird nicht geteilt . nur wärend der ehe entstandenes vermögen wird geteilt. Anfangs und Endvermögen durch 2.
Soweit ich weiss, ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Das heisst, jeder Ehepartner kommt mit seinem Vermögen in die Ehe. Alles was nach der Eheschließung dazukommt wird im Falle einer Scheidung geteilt. Das ist eine sehr komplizierte Sache, da auch Rentenansprüche dazuzählen, und auch ein Inflationsausgleich berücksichtigt wird. Generell kannst Du davon ausgehen, dass der Anspruch Deines Ehepartners umso höher wird, je länger die Ehe dauert.
Ich finde es sehr fürsorglich von Dir, dass Du Dir bereits vor der Eheschließung Gedanken über die Konsequenzen einer Scheidung machst.
Zu Deiner Frage: ich gehe davon aus, dass Dein Haus keinen Zugewinn während der Ehe nach sich zieht.
Insbesondere dann nicht, wenn Du keine wertsteigernden Maßnahmen in der Ehezeit mehr vornimmst.
Frag einen Anwalt.