Hallo Mein Freund hat mit seiner Ex Freundin noch zusammen ein Haus.Das Haus steht nun zum Verkauf.Bis jetzt war es so,das Sie sich die Kosten geteilt haben.?

5 Antworten

Wenn beide im Grundbuch stehen, sind beide verpflichtet die Kosten zu tilgen.

Redet mit ihr. Willigt sie nicht ein - ab zum Anwalt.

Wenn beide im Grundbuch stehen, dann gehört das Haus beiden zusammen. Das bedeutet, dass auch beide für die Kosten aufkommen müssen, die das Haus verursacht. Davon kann man sich nicht einseitig lossagen. Sie - die Ex - könnte Deinem Freund nur ihre Hälfte notariell schenken. Dann muss er alleine die Kosten tragen - wobei ihm das Haus dann aber auch alleine gehört. Das will "sie" sicher auch nicht.

Im Falle einer Versteigerung wird der Verkaufserlös abzüglich aller noch vorhandenen Verbindlichkeiten und Kosten abschließend 50/50 geteilt. Das war's dann...

Dein Freund soll seine Auslagen notieren und wenn das Haus verkauft ist, diese Kosten vom Anteil, der der Freundin zusteht, abziehen.

Er sollte ihr das schriftlich, am besten per Einschreiben, so schnell wie möglich mitteilen. Entweder überlegt sie es sich dann oder aber sie muss damit leben, dass er das dann auch tun wird. Wieso sollte das Haus zwangsversteigert werden wenn das Haus jetzt zum Verkauf steht?

kinderleinblau 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 10:11

Sie hat alle Ihre Lastschriftverfahren gekündigt.Will das es zur Zwangsversteigerung kommt.

Mit der Frau kann man nicht wirklich reden.Sie begreift es einfach nicht,dass nach einer Zwangsversteigerung auch noch Kosten gibt. Also doch zum Anwalt.

So da bin ich mal wieder

Vor einiger Zeit habe ich hier ja um Rat gefragt.Nun will ich euch mal Mitteilen was in der Zeit passiert .

Sie hat ein Schriftstück erfasst,wo drin steht das Sie nicht mehr bezahlt für das Haus ( keine Versicherung,Darlehnen,Steuern und und)

Was macht mein Guter ,er bezahlt alles.Habe zu ihn gesagt er soll sich einen Anwalt nehmen.Macht er nicht.

Ist anschein schön auf meine Kosten zu leben.Aber nicht mit mir.

Als Miteigentümerin muss sie sich an den Kosten beteiligen. Wenn sie sich weigert, so wird im Zweifelsfall ihre Kostenbeteiligung von ihrem Anteil des Verkaufserlöses zum Abzug gebracht werden müssen.