Muss ich Heizkörper und Türrahmen streichen nach Auszug?
Guten Tag,
Ich habe bereits vor zwei Monaten meinen Schlüssel abgegeben und habe auch ein Übergabeprotokoll.
Im Nachhinen möchte der Vermieter jetzt die Heizkörper und Türrahmen gestrichen bekommen. Beides ist im Mietvertrag vermerkt das es bei Auszug gemacht werden muss.
Muss ich dem Ganzen nachgehen da ich nicht garantieren kann was in der Zeit danach passiert ist.
Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten.
8 Antworten
Das es im Mietvertrag steht, ist natl. ungünstig.
Üblich ist das mMn aber nicht, vllt nach 15-20 Jahren.
Zusätzlich funktioniert das bei modernen Heizkörpern und Türen gar nicht mehr.
Ich habe bereits vor zwei Monaten meinen Schlüssel abgegeben und habe auch ein Übergabeprotokoll.
Und wenn der Zustand der Türzargen und Heizkörper bei Wohnungsrückgabe nicht beanstandet wurde, kann der Nachmieter im Nachhinein gar nichts mehr fordern. Hinzu kommt , dass Du mit diesem in keinerlei vertraglichen Beziehung stehst / standest - wenn dieser irgend etwas bemämgeln möchte - bitte schön - dann beim Vermieter.
Beides ist im Mietvertrag vermerkt das es bei Auszug gemacht werden muss.
Solltest Du jedoch mit Mieter den Vermieter meinen - so hat auch dieser keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen solchen Neuanstrich - sondern es ist vom Istzustand beim Auszug abhängig.
Warum verlangt das der Mieter?
Sollte das nicht der Vermieter verlangen?
Beides ist im Mietvertrag vermerkt das es bei Auszug gemacht werden muss.
Naja wenn du damals beim Einzug unterschrieben hast, das du dies machst. Dann würde ich pauschal erstmal sagen ja. Kommt halt auch drauf an was im Übergabeprotokoll steht.
Hast du den deine Kaution wieder? Sonst könnte es natürlich sein, das er die erstmal versucht einzubehalten...
Wenn es im Mietvertrag prinzipiell so verlangt wird unabhängig vom tatsächlichen Zustand von Heizkörpern und Türrahmen, dann musst du auch dafür aufkommen.
Wenn der Vermieter die Übergabe der gesamten Wohnung vor 2 Monaten allerdings ordnungsgemäß bestätigt hat und nicht nur die Übergabe der Schlüssel und deinen Auszug, dann wäre es juristisch strittig ob du für diese Kosten jetzt, im Nachhinein noch aufkommen musst.
Da musst du dir juristischen Rat holen.
Wenn du alles schon im Voraus weißt, warum fragst du dann?
Dann wäre eine solche Klausel sicherlich hinfällig.