Muss ich gemieteten Parkplatz zahlen der kleiner als DIN-Norm ist?
Hallo,
zu unserer Wohnung mussten wir einen Stellplatz mit mieten. Nun sind wir der Meinung, dass dieser allerdings zu klein ist, denn dieser hat lediglich eine Breite von 2,20 m - laut DIN Norm liegt die Mindestegröße bei 2,30 m Rechts neben uns ist ein weiterer Parkplatz, links von uns ein Blumenbeet, durch welches man immer durch laufen muss da der Stellplatz so klein ist... Abgrenzung links daher der Bordstein des Beets. Nun fragen wir uns ob wir richtig liegen, dass wir diesen weiterhin zahlen müssen?
Gemessen haben wir übrigens von Bordstein bis Mitte des Trennungsstreifen unseres Nachbars.
Schonmal vielen danke für die Antworten
8 Antworten
Die Norm ist kein Gesetz und ist damit auch nicht zwingend einzuhalten. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob beim Bauantrag und beim damit verbundenen Nachweis von ausreichend Stellplätzen die Norm doch anzuwenden ist. Wenn sich nun bei der Ausführung herausstellt, dass am Ende 10 cm fehlen, müßte theoretisch bei der Bauabnahme das auch beanstandet werden. Sicher ist das aber nicht, denn am Ende kommt es doch darauf an, was geplant und genehmigt war.
Die Norm-Breite soll auch dazu dienen, dass jeder Nutzer (Fahrere) auch die Möglichkeit hat, in sein Fahrzeug zu kommen oder auszusteigen. Das ist bei Dir insbesondere durch das angrenzende Blumenbeet gegeben.
Ein Mangel der Mietsache wäre der um 10 cm gegenüber der Norm zu schmale Platz nur, wenn im Mietvertrag auf diese Norm verwiesen worden wäre oder aber, wenn im Mietvertrag bestimmte Abmessungen vereinbart worden wären.
Vereinbare zumindest, dass Du ohne Beanstandung das Blumenbeet betreten darfst. Vielleicht könnte man da auch am Rand entlang Gehwegplatten legen, sodass Du nicht in den Dreck steigen musst.
Der Stellplatz gehört zur Wohnung und wurde so erstmal so gemietet wie er ist ... nach der Berechnung fehlen nur 10 cm - links daneben ist ein Bett ... alos ganz links parken udn er Fahrer geht durchs Beet ... der Beifahrer könnte aber auch schon vorher austeigen ...
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkplatz.htm
ihr könntet ggfls. einen Mangel geltend machen .. d.h. ihr müsst den Platz beahlten und weiter zahlen... und der Vermieter könnte durch Neuanbringung der Trennstriche das Problem lösen .. oder er macht das Bett 10 cm kleiner ..
ihr müsst Euch also an den Vermieter wenden auf den mangel hinweisen und Beseitigung des Magels verlangen (mit Fristsetzung)
Wurden in dem Vertrag die Eigenschaften des Parkplatzes festgelegt oder steht da lediglich "Parkplatz" ohne weitere Spezifizierung? Wenn ja, dann habt ihr den mitgemietet. Sind aber Eigenschaften im Vertrag zugesichert, die aber nicht vorhanden sind, dann koennt ihr vom Vertrag zuruecktreten. Steht da also Parkplatz in DIN-Groesse und es trifft nicht zu, dann gibt es einen Ruecktrittsgrund.
Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Wer das eine will, muss das andere moegen. :-)
Ist der Stellplatz z.B. aus den 70ern, dann könnte er den damals geltenden Vorschriften entsprochen haben und müsste nicht auf heutige DIN-Normen umgerüstet werden. Selbst viele Parkhäuser in Innenstädten sind für heutige Autos eigentlich ungeeignet.
Abgesehen davon gelten solche DIN-Normen nicht unbedingt für private, nicht-öffentliche Stellplätze.
Auch wenn der Stellplatz zum Ein- und Aussteigen auf beiden Seiten zu eng sein sollte, kann der Beifahrer ja vorher aussteigen. Wenn nicht mehr Platz vorhanden ist, kannst du ja auf den Stellplatz verzichten und auf der Straße parken.
Naja der Stellplatz muss gezahlt werden... und zwar nicht wenig. Dachte da in der Garagenverordnung die Norm festgelegt ist wäre hier etwas zu machen...
Ihr habt aber keine Garage gemietet.
Üblicherweise ist aber der Stellplatz nur zusammen mit der zugehörigen Wohnung zu mieten. Ein Rücktritt würde demzufolge auch die Kündigung des (Wohnungs-)Mietverhältnisses bedeuten.