Wasseranschluß im Waschkeller, Eine Mieterin bedient sich privat?

7 Antworten

Ich finde es kleinlich, sich um einige Liter Wasser, die alle paar Tage abgezapft werden, derart den Kopf zu zerbrechen. Privathaushalte haben schon einen Wasserverbrauch von 200 - 300 l pro Tag. Was mag das wohl kosten? Ein Liter Wasser kostet dann vielleicht 2 Cent.

Wenn die Mitbewohnerin einmal einen Wassereimer von 10 l wegschleppt, wäre das ein Wert von 20 Cent. Geteilt durch vier Parteien ergibt das einen Schaden von 5 Cent für dich.

carryknappe 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 02:49

Hi, Schaden von 5 Cent ok das lass ich mir paarmal eingehen aber das passiert täglich,ich hol mir mein Badewasser ja auch nicht aus dem Keller. Mit kleinlich hat das nix zu tun weil es mir ums Prinzip geht. 5 Cent oder 100 euro, da besteht kein Unterschied für mich. Hat auch jahrelang wenn die wußte das ich in der Spätschicht bin auf meinem Stromanschluß gewaschen. Ob 4 oder 20 Mieter ist auch nicht relevant. Ich bin einfach der Meinung das das man sich von Wasserhähnen die zur Treppenreinigung zur Verfügung gestellt werden nicht privat bedienen darf.

L.G. Carry

In einer Hinsicht hast Du absolut recht: wenn JEDER Mieter eine gesonderte Wasseruhr hat, darf es "allgemein davor " ebensowenig für PRIVATE Gartenanlagen genutzt werden, als wenn es nur eine gemeinschaftliche Wassermengenzählung gäbe. Nur der Vermieter selbst dürfte für nicht haushaltsüblichen Wasserbedarf auf das Allgemeinnetz bei besonderem ( begründetem Bedarf ) zugreifen. Nicht aber ein einzelner Mieter für eigene Zwecke. ( soweit mal grob, wenn niemand als Hausmeister eingeteilt ist). 

Hallo,

ich teile hier mal nicht meine ganze Meinung mit, da ich zu müde bin.

Du schreibst es sind 4 Parteien. Also mein Lösungsvorschlag:

Hol Dir von den anderen 2 Parteien das OK, also das sie auch nicht damit einverstanden sind, das die Blumenfreundin allgemein Wasser privat nutzt.

Mit diesem Schriftstück gehst Du zum Vermieter und bittest um die Montage eines abschließbaren Wasserhahns.

Den Schlüssel dafür bekommt der Hausmeister und 1 verantwortlicher im Haus und schon ist alles geregelt :-)

So kann man weiterhin z.B. den Keller putzen ohne durchs ganze Haus rennen zu müssen.

Antwort das die Blumen zur allgemeinen Verschönerung dienen und Sie daher diesen Anschluß hernehmen darf.

Damit könnte sie sogar Recht haben, dass das für die Gemeinschaftsflächen Treppenhaus und Außenanlagen benötigte Wasser aus dem Allgemeinwasseranschluss entnommenen werden darf, weil der VM dem aus diesem Grund ausdrücklich zustimmt.

Und welcher Schaden entsteht dir da? Bei uns kostet 1 m³ Wasser 1,73  €, macht 0,00173 €/Liter oder 1,73 Cent für 10 Eimer (!) Wasser oder 5 Minuten Dauerschlauchbewässerung der Beete.

Geteilt durch 4 Parteien reden wir hier von Centbeträgen pro Monat, zumal zur Bewässerung nur in der Hälfte des Jahres (Wachstumsperiode), über die du dich "betrogen" fühlst.

Was kommt als nächstes? Dass die Mieter der oberen Geschosse mehr Treppenhauslicht verbrauchen? Der Single oder Pflgebedürftige mehr Müll produziert, weil er sich sein Essen täglich kommen lässt? 

G imager761

Dann suche doch in deiner BK-Abrechnung nach der Position "Allgemeiner Wasserverbrauch". Ich glaube nicht, dass diese Position überhaupt aufgeführt ist noch abgerechnet wird. Ein Dank an den großzügigen Vermieter.