Kann ich das Auto abschleppenlassen, und die Kosten einklagen?

9 Antworten

Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. d

Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/

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KikiLiinka  09.10.2021, 08:01

Danke. Hab ein ähnliches Problem und werde die Polizei anrufen.

Und bezahlen muss er das ja auch. Gerade, wenn er so blöd ist und nach dem Anruf von der Polizei immer noch da steht.

Du kannst es nur versetzen lassen und mußt auch einen Unternehmer finden, der das für dich macht. Anschließend mußt du die Kosten beim Verursacher einklagen, was nicht identisch mit dem Halter ist. Korrekter Weise müßtest du also den Verursacher abpassen, damit der Richtige verklagt wird.

Fr49e 
Beitragsersteller
 08.10.2021, 22:29

Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). 

Wenns klar ein Privat-Parkplatz war darfst du das Auto auf deine Kosten (!) abschleppen lassen.

Und dann kannst du versuchen das Geld zivilrechtlich wiederzukriegen, das wird aber anstrengend und erst mal noch teurer

KikiLiinka  09.10.2021, 08:02

Nö, laut Gerichtsurteil muss der Falschparker bezahlen. Das ist ganz klar geregelt.

Klemme einen Zettel an den Wagen mit dem Hinweis, dass er auf deinem Parkplatz steht. Das sollte wirken, vermutlich hat sich einfach jemand vertan.

Ich habe eine Tiefgaragen-Stellplatz gemietet und irgendein unbekanntes Auto steht plötzlichen meinem Parkplatz kann ich das Auto jetzt abschleppen lassen?

Ist der Parkplatz überhaupt als Privatparkplatz zu erkennen? Oder steht da nichts dran?

Fr49e 
Beitragsersteller
 09.10.2021, 09:15

Nein. Aber vor der Einfahrt steht nur für Garagenmieter und die Stellplätze sind nummeriert und man braucht eine Karte um einzufahren