Muss ich für den Unterhalt meiner Freundin aufkommen wenn sie harz 4 bezieht
Harz 4
5 Antworten
Die Antwort auf deine Frage lautet: NEIN
Das Jobcenter geht allerdings davon aus, dass du freiwillig für deine Freundin aufkommst und will dein Einkommen anrechnen. Ein Unterhaltsanspruch leitet sich daraus aber nicht ab, solange ihr nicht vrheiratet seid.
Das Problem ist, dass das Jobcenter deiner Feundin einfach die Leistungen streicht.
Die Lösung: Sie braucht schnellstens eine eigene Wohnung - egal wo, egal wie groß. Hauptsache die Miete liegt im Rahmen des vom Jobcenter finanzierten.
Dann bekommt sie ihre ALG2-Leistungen + die Miete und kann dich besuchen so oft sie will.
Hartz4. Wenn ihr zusammen wohnt bildet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft und somit eine Bedarfsgemeinschft also ja. Wenn ihr dem Amt glaubhaft versichert das ihr nur eine WG habt dann nicht. Hierzu gehört jedoch, nach dem Ablauf von 3 Jahren in dem noch nicht davon ausgegangen wird das die Verbindung auf Dauer besteht, ein konsequente getrennte Haushaltsführung.
Damit eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, müssen also folgende Kriterien erfüllt sein: Es muss eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau (keine gleichgeschlechtliche Gemeinschaft) sein. Die Gemeinschaft muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Sie darf keine weiteren Gemeinschaften gleicher Art zulassen (damit sind insbesondere keine Wohngemeinschaften gemeint, da derartige Gemeinschaften beliebig ausgeweitet werden können). Es müssen innere Bindungen vorhanden sein, die eine gegenseitige Verantwortung der Partner begründen.
Das bedeutet insbesondere, dass sexuelle Kontakte das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht begründen. Anerkannte Kriterien einer eheähnlichen Gemeinschaft waren in der Zeit von 1992 bis 2006 insbesondere: Tatsächliche materielle Unterstützung, erkennbar insbesondere an einem gemeinsamen Konto der Partner Tatsächliche Unterhaltsansprüche, zum Beispiel durch ein gemeinsames Kind
Ausschlusskriterien einer eheähnlichen Gemeinschaft waren unter anderem: Anderweitige Ehe Gemeinschaft besteht erst weniger als 3 Jahre Gemeinschaft besteht aus zwei Männern oder zwei Frauen
...
Die Bedarfsgemeinschaft existiert aber nicht automatisch nur weil man zusammen wohnt, sondern dafür braucht es die eheähnliche Gemeinschaft. Sonst wäre ja jede WG oder jedes Wohnheim ein Problem. Dann müsste da Jeder für Jeden aufkommen. Soweit geht es dann zum Glück noch nicht.
Der Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" wurde ersetzt durch "Einstandsgemeinschaft". Es gibt eine Liste mit 5 oder 6 Kriterien, die ggf. vor Ort geprüft werden.
es ist ein Jahr :-)
mea culpa maxima
Du hast recht das war die Regel bis 2006:
Neu gilt:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Gehts auch etwas präziser?
ja musst du, wenn ihr zusammenlebt und du über einkommen verfügst. es nennt sich bedarfsgemeinschaft und in dem fall wird dein einkommen auf ihren bedarf angerechnet.
Daraus leitet sich aber keine Unterhaltspflich ab.
Solltest du über einen bestimmten Satz im Einkommen kommen, dann ja.
Wo steht, dass sie Unterhalt von ihrem Freund fordern darf?
quatsch. es heißt nicht eheähnliche gemeinschaft, es handelt sich um eine bedarfsgemeinschaft. die wird sofort angenommen, nicht erst nach drei jahren oder einem jahr.