Mit Arbeitslosen freund zusammen ziehen wird mein Lohn angerechnet?

5 Antworten

Wenn man mit seinem Freund einen korrekte Untermietvertrag erstellt, Vordrucke gibt es im Netz, und dein Freund diesen dann beim JC einreicht (sofern die Nette-Miete unter der 1-Person Miete für eure Stadt liegt), zahlt das Amt in der Regel diese.

Um einer Anrechnung zu umgehen muss man einfach glaubhaft klarstellen dass man keine Eheähnliche Gemeinschaft darstellt und nicht für einander einsteht und nicht gemeinsam Wirtschaftet etc. - Hierzu reicht es in den meisten Fällen dieses Schriftlich korrekt zu formulieren und mit ein Paragraphen um sich zu werfen.

Nadine8910 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 17:46

Wenn die meinen ihm kein Harz IV und keine Wohnung bezahlen zu müssen muss ich halt mit meinem Chef reden das er mich kündigt bis er Arbeit hat ich sehe es nicht ein 12 Stunden am Tag unterwegs zu sein und zum Schluss hab ich weniger als ein Harz IV Empfänger 😤

wilees  23.01.2017, 14:45

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-das-job-center-klingelt_022941.html

Textauszug:

Immer häufiger versuchen die Job-Center die tatsächlichen
Wohnverhältnisse von ALG2-Beziehern durch Außerermittlungen zu kontrollieren bzw. aufzuklären. Das SGB2 sieht auch diese
Außenermittlungen vor.

Nichtsdestotrotz hast Du ein Problem, wenn es denn nur ein Schlaf- und ein Wohnzimmer gibt.

Comp4ny  23.01.2017, 16:21
@wilees

So einfach ist das ganze eben nicht.
Das Thema "Außenermittlung" ist zb. ein sehr guter Ansatz.
Das JC hat nicht das Recht (!) die Wohnung betreten zu dürfen.
Man muss sich also nicht hereinlassen.

Urteil: Bayr. Landessozialgericht Beschluss v. 11.3.2011, L7 AS 83/11 B ER und Artikel 13 GG (Grundgesetz).

Nur wenn richterlich der Zutritt angeordnet ist, dann muss man die rein lassen. Aber auch nur dann wenn konkrete Verdachtsgründe einer Straftat besteht, oder Gefahr in Verzug. Dann steht aber in der Regel auch der Staatsanwalt mit vor der Tür!

Das Jobcenter ist in der Beweispflicht!

Nur weil man dem JC den Zugang zur Wohnung verweigert, darf das JC keine unmittelbaren negativen Rückschlüsse daraus ziehen.

Nun wird aber folgendes meistens passieren: Die Androhung von Konsequenzen wie Sanktionieren oder komplette Streichung.
Wäre Rechtswidrig & das JC würde damit die Rechtslage ignorieren.

Man sollte hier auch dem oder den Mitarbeitern nochmal deutlich sagen, dass ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss kein Zutritt erlaubt wird, und man Strafanzeige erstatten wird.

Sollte der oder die Mitarbeiter jedoch sich nun gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen, hat er richtige mächtige Probleme.
Nicht nur dass man nun sofort die Polizei rufen sollte und denen sagen dass eine fremde Person unrechtmäßig in der Wohnung ist - und je nach Situation - man bedroht wurde (Stichpunkt: Sanktion / Streichung) und Strafanzeige erstatten möchte.

Lässt man aber nun den Mitarbeiter hinein, darf der Hausbesuch nicht zu einer Hausdurchsuchung werden.
Du alleine bestimmst selbst ob und was du zeigen möchtest. Verweigerung von Räumen oder das nicht öffnen von Schränken ist erlaubt. Den das käme einer Durchsuchung gleich, und das ohne Durchsuchungsbeschluss ist strafbar. Es sei den man macht es freiwillig.
_______________________________________________________

Ich verweise hier mal auf: § 7 III Nr. 3 Buchst. c SGB II

c)
eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

Und hier liegt der Hund mitunter begraben. 
Damit der Punkt einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft vorliegt, müssen ein paar Punkte erfüllt werden.

Es gibt noch ein paar andere Paragraphen und auch Urteile und Berichte etc. die man bei ausreichender Google-Recherche auch dazu findet. Sicherlich auch von mir, da ich .... bzw. seit über 4 Jahren sind meine Freundin und ich ein Paar und leben zusammen in einer Wohnung, im selben Bett etc. - das JC weiß das, zumindest gehe ich davon aus "als Paar". Nur sind wir nun mal eine WG, und damit erfüllen wir keine der Punkte die eine BG ermöglicht.

Das heißt:

  • Es besteht kein wechselseitiger Wille, wir stehen nicht füreinander ein und wirtschaften auch nicht gemeinsam - geschweige sind wir Bereit dazu
  • Keine gemeinsamen Konten
  • Wir haben nicht die Erlaubnis Unterlagen des anderen einzusehen bzw. diese weiter zu geben
  • Wir führen auch keine gemeinsamen Haushaltskassen etc. und jeder muss sich selber um Essen kümmern
  • usw usw.

Also all die Punkte die erfüllt sein müssen, um als Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft zu gelten ;)

Natürlich hat das JC Versucht meine Freundin mit in den Leistungsbescheid zu packen und mich aufgefordert die und die Unterlagen einzureichen VON IHR.
Allerdings ... Widerspruch und nochmals deutlich gemacht dass ich nicht berechtigt sei ihre Unterlagen irgendwo hin zu schicken geschweige sie dieses auch möchte. Dazu gibt es auch Paragraphen und... einfach Recherche betreiben ;)

Das JC hat auch parallel ein Schreiben an sie geschickt wo sie die selben Unterlagen von ihr gefordert hat... dem sie natürlich Widersprochen hat.

Es bedarf ein paar Briefe und Faxe die hin und her geschickt wurden, und das Thema war dann irgendwann vom Tisch.

Wie gesagt es gibt genug.... "Hinweise" und Berichte, Urteile usw. die dem Fragesteller helfen können. Sich intensiv öffentlich darüber zu Unterhalten ... kann man sehr Negativ auffassen. Daher möchte ich mich dazu auch nicht weiter äußern.

Viele kennen einfach ihre Rechte nicht, und wissen nicht wie man sich wehren oder richtig verhalten sollte. Und das Jobcenter verstößt jeden Tag gegen Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes.

Wenn ihr eine Eheänliche Beziehung führt wird dein Geld mit eingerechnet. Es könnte also passieren das du dann auch ALG2 Empfänger wirst. Zwar aufstockend (da du ja Einkommen hast) aber du wirst auch das Amt besuchen dürfen. Und dann kommt die Frage ob die Wohnung angemessen ist (Größe und Preis) oder ob ihr euch womöglich noch eine andere suchen müsst. Ist alles nicht so einfach.

Wenn Ihr zusammenzieht werdet Ihr spätestens nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Dann wird Dein Einkommen überwiegend angerechnet.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Zusammenziehen-mit-Freundin-(sie-bezieht-hartz-iv)--f195201.html

http://hartz.info/index.php?topic=89893.15

http://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld4.html

wilees  22.01.2017, 18:41

Euer Bedarf würde sich dann wie folgt zusammensetzen:

2 x 90% des gültigen Regelsatzes I ( 409,-- Euro ) 736,20 + angemessene Kosten der Unterkunft.

Von Deinem Einkommen bleiben die ersten 1000 Euro anrechnungfrei, bis 1000 Euro 20% - 180,-- Euro, ab dem verbleibenden Betrag über 1000 Euro 10% - 10,-- Euro gesamt bei 1100 Euro - 290,-- Euro.

http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html

Nadine8910 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 02:36
@wilees

Danke 😥

Nadine8910 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 02:54
@Nadine8910

Hat man wenn man heiraten will immernoch 1 Jahr zeit oder ist man dann sofort in einer BG

Und ist es sinnvoll dagegen gerichtlich vorzugehen? Weil es ja immer viele wenn und aber gibt 

wilees  23.01.2017, 02:57
@Nadine8910

Wenn Du von vornherein ankündigst, dass Ihr beabsichtigt zu heiraten, dann werdet Ihr von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

Nadine8910 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 11:49

Na toll 😑

Comp4ny  23.01.2017, 13:46
@Nadine8910

Nadine keine Sorge, so schlimm ist das nicht wie man nun denkt.
Habe dir mal ne Freundschaftsanfrage geschickt.

Da gibt es Rechner im Internet. Dein Gehalt wird auf jeden Fall angerechnet.

Nadine8910 
Beitragsersteller
 22.01.2017, 18:32

Ich hab da was ausgerechnet die meinen er würde nichts mehr bekommen das kann doch nicht sein die können nicht erwarten das ich Miete und Nebenkosten alleine bezahle ich bekomme nur den mindestlohn