Muss Ich Betreuungsunterhalt an meine Ex-Partnerin Zahlen?
Hallo Zusammen..;) Erstens ist mir klar und bewusst das ich unterhalt für mein Kind zahlen muss, was auch so in Ordnung ist. Jetzt hab ich aber was ghört von Betreuungsunterhalt? Muss ich für meine Ex Partnerin jetzt auch noch aufkommen? Wir waren drei jahre zusammen führten eine WO-Bez. woraus ein Kind entstanden ist. Sind weder verheiratet noch verlobt oder sonst was gewesen. Meine ex bezieht H4 und hat mitlerweile mehr Geld zur Verfügung als ich der 3 Schichten arbeiten geht. Möchte ungern ihre "Faulheit" auch noch Finanziell unterstützen da der kleene in die Kita geht ab Mai. Danke im Vorraus an alle die sich hier Beteiligen!
7 Antworten
Meine ex bezieht H4 und hat mitlerweile mehr Geld zur Verfügung als ich der 3 Schichten arbeiten geht.
Zum einen dürfte das Intresse der EX selbst an Unterhalt da gegen 0 gehen, da der Unterhalt zu 100% auf das Harz 4 angerechnet wird. Es kann natürlich sein, das die Arge darauf drängt Betreuungsunterhalt zu fordern.
Zum Anderen ist es so, das eine Tätigkeit den Bezug von Harz 4 nicht ausschließt. Sollten sie zu wenig verdienen, dann wäre ergänzendes Harz 4 möglich. Bei der Berechnung des Harz 4 wird titulierter Unterhalt vom Einkommen abgezogen. Außerdem wird ein gewisser Anteil des Einkommens abgezogen, so das ein Berufstätiger immer mehr hat als ein "reiner" Harz 4 Empfänger.
In Bezug auf den Betreuungsunterhalt ist es so, da ein Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt bis mind. zum 3 Lebensjahrs des Kindes besteht. Vorraussetzung ist dabei die Leistungsfähigkeit auf Ihrer Seite. Der Selbstbehalt ist hierbei höher (1100€) als beim Kindesunterhalt und es gibt auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Betreuungsunterhalt ist mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu zahlen, in besonderen Fällen auch noch länger.
Gegenüber der Kindesmutter bleibt Dir ein Selbstbehalt von 1100,-€, gegenüber dem Kind 1000,-€. Nur wenn Du mehr Geld verdienst, mußt Du den darüber liegenden Teil für Unterhalt einsetzen.
danke für die Antwort..;)
Hallo Basko, wende Dich an einen auf Familienrecht (da fällt auch das Unterhaltsrecht drunter) spezialisierten Anwalt / Anwältin. Für Dein Kind mußt Du Unterhalt zahlen und solange es unter 3 Jahren alt ist auch den Betreuungsunterhalt für die Mutter. Da Du schreibst, sie habe mit Hartz IV mehr Geld als Du, bin ich über Dein Einkommen etwas verwundert.... Unterhalt mußt Du nur zahlen, wenn Du genug zum Leben hast, der sogenannte Selbstbehalt bei einem Erwerbstätigen (wie bei Dir) liegt bei 1000 €. Von dem was darüber reinkommt muß erst der Kindesunterhalt bezahlt werden (in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle zu errechnen). Wenn dann noch Geld übrig ist (Selbstbehalt + Kindesunterhalt + X), dann mußt Du davon Betreuungsunterhalt zahlen, der zeitlich begrenzt ist. Du solltest also rasch einen Anwalt aufsuchen (kostet Geld - nur kann es Dir hier viel sparen helfen).
danke für die Info..wenn ihr wüsstet für welchen hungerlohn man hier im Osten arbeitet, da kann man sich dreimal überlegen morgens aufzustehen..mit allen kosten die meine ex hat was man vom Staat ergattern kann hat sie tatsäcjlich mehr Geld zur verfügung als ich und mir bleiben wohl dann die 1000€ Hier ist man ja sowas von im A....als Vater das gibt es doch gar nicht. Und man selbst möchte man ja auch noch bissl leben..wenn man mdas überhaupt noch so nennen darf.. Trotzdem danke für die Antworten..;)
du musst zum einen unterhalt für das kind bezahlen und zum anderen mindestens drei jahre betreuungsunterhalt an die kindesmutter bezahlen. sie ist nicht faul, sondern betreut das kind. weiterhin kommen auf dich wahrscheinlich auch die kosten der kita auf dich zu.
Bis das Kind 3 Jahre ist, musst du das zahlen ! Doch dir muss ein Selbstbehalt von 1000€ bleiben.