Übernachtungen beim Kindsvater?
Mein Sohn ist 9 Wochen alt und der Kindsvater teilt sich das Sorgerecht mit mir. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich gebe ihm wesentlich öfter die Möglichkeit sein Kind bei mir zu Hause zu sehen als ich es müsste. Wenn er möchte geht er auch spazieren mit dem Kleinen. Nun ist der Kleine aber so das er sich nur von mir beruhigen lässt und nach einiger Zeit bei anderen Leuten schreit bis er wieder bei mir auf dem Arm ist. So auch beim Vater. Meine Frage ist, muss ich den Kleinen jetzt schon für ein Wochenende oder überhaupt zum übernachten mitgeben? Ich finde das schon sehr früh und für die Bindung wirklich nicht gut. Er ist 24 Stunden mit mir zusammen und kann doch gar nicht verstehen warum ich dann plötzlich nicht zum trösten da sein kann. Ich stille übrigens leider nicht
9 Antworten
Mal abgesehen von dem rechtlichen Zeug, ist es wirklich fragwürdig, dass du dich weigern willst das Kind bei seinem eigenen Vater übernachten zu lassen und dann noch damit angibst, ihm öfter die Möglichkeit zu geben eigenen Sohn sehen zu lassen als es rechtlich sein muss, als wäre das nicht eine absolute Selbstverständlichkeit für ein verantwortungsbewusstes Elternteil.
Nein, musst du nicht.
Bei Säuglingen und Kleinkindern wird kurzer aber häufiger Umgang gewährt.
2-4 mal in der Woche 1-3 Stunden.
Übernacht - kommt darauf an. So ab anderthalb zwei sollte das schon möglich sein.
Wenn Du z.B. Deinen Eltern das Kind über Nacht gibst, dann gibt es keinen Grund, warum das Kind nicht auch beim Vater übernachten kann.
Stillst Du?
ihr habt gemeinsames sorgerecht und gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht. beides spielt für den umgang keine rolle. der vater hat umgangsrecht:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
sind der mindestumfang an umgang den er sich einfordern kann. das ist von anfang an möglich, da du nicht stillst. der vater kann das kind genauso beruhigen wie du es auch tust. das spielt keine rolle. solltest du den umgang verweigern, kann er dies auch gerichtlich zu deinen lasten gegen dich durchsetzen.
setzt euch zusammen und redet darüber. es ist euer kind und nicht dein eigentum.
Da Du nicht stillst, kann der Kleine durchaus mal beim Papa übernachten.
Ich bin sicher, dass der Papa das Kind auch beruhigen kann. Zrau ihm einfach was zu.
Er ist sehr an Dich gewöhnt, deshalb schreit er bei anderen. Wenn Babies in größeren sozialen Gruppen aufwachsen, ist das anders. Er ist bereits auf Dich geprägt. Das kann man aber noch sehr leicht ändern.