Muß ich für das Grabstein und Grabeinfassung entfernen aufkommen?
Meine Eltern haben sich vor Jahren scheiden lassen. Nach der Scheidung verstarb meine Großmutter von meines Vaters Seite. Also seine Mutter. Mein Vater hatte mich und meine Schwester enterbt und nach dem Tode seiner Mutter erneut geheiratet. Jetzt habe ich Post von unserer Gemeinde bekommen die mich auffordert das Grab meiner Großmutter ordnungsgemäß zu säubern sowie Grabstein und Umrandung zu entfernen. Die Frist von 30 Jahren wäre abgelaufen. Hat dafür nicht die neue Verwandschaft meines Vaters aufzukommen die ja auch von ihm geerbt haben. Uns hat man schließlich enterbt.
Grüße traumatanz
3 Antworten
Aufkommen müssen die Erben der Großmutter.
Hat dafür nicht die neue Verwandschaft meines Vaters aufzukommen die ja
auch von ihm geerbt haben. Uns hat man schließlich enterbt.
Ja. Grundlage ist §1968 BGB. https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
Nur wenn die Kosten nicht vom Erben erlangt werden können greift die Unterhaltspflicht.
Sie sollten der Gemeinde eine Kopie der Testamentseröffnung schicken und die Konstenübernahme mit den Hinweis, das Sie kein Erbe sind ablehnen.
Wenn dein Vater tot ist, dann seid ihr die nächsten Verwandten- die "neue" Familie deines Vaters ist mit der Großmutter nicht verwandt...
Aber versuchen kann man es trotzdem.
Probier es. Schick dem Friedhof die Adresse Deines Vaters und verweise sie an ihn.