Volljährig Nachname des Vaters annehmen
Hallo! Ich würde gerne den Nachnamen meines Vaters annehmen. Jedoch bin ich schon über 18 und habe gelelesen, dass es dann nicht mehr so einfach ist. Ich trage derzeit den Nachnamen meiner Mutter..welcher aber eigentlich rein gar nichts mit unserer Familie zutun hat. Sie ist als uneheliches Kind geboren und trägt den Nachnamen des vorherigen Mannes meiner Großmutter, den ich nicht einmal kannte oder so. Kann man das ohne Probleme beim zuständigen Standesamt beantragen oder wie muss ich da vorgehen? Beide Elternteile sind auch damit einverstanden.
danke schon mal für Antworten :)
3 Antworten
Stell den Antrag auf Namensänderung beim Standesamt. Wenn das Standesamt das ablehnt, dann schreibst du eine gut begründete Beschwerde gegen die Entscheidung. Dann geht das vors Amtsgericht und ein Richter entscheidet darüber. Sollte klappen.
Hmm. Habs grad nachgeschlagen. Hast Recht. Man muss die behördliche Namensänderung durchführen.
So leid es für mich tut, aber butz1510 hat die Sache klar erkannt. Dennoch will ich dir einen möglichen Weg aufzeigen, wie du an dein Ziel kommen kannst - sofern dies rechtlich überhaupt zulässig ist: Deine Eltern heiraten, bestimmen den Geburtsnamen des Mannes zum Ehenamen und du schließt dich der Namensänderung deiner Eltern an. Auf diese Weise bekommst du mit absoluter Sicherheit den Namen deines Vaters, ohne dies beim Standesamt näher begründen zu müssen und die Kosten dafür bezahlst du aus der Portokasse! Ich bin mir natürlich bewusst, dass erste Voraussetzung ist, dass deine Eltern dieses "Spiel" mitmachen und dass sie beide z. Zt. nicht verheiratet sind. Hinzu kommen ggf. noch die Scheidungskosten, wenn sie danach nicht länger verheiratet sein wollen. Die Ehe steht dann also nur auf dem Papier, doch sog. Namensehen (= Ehen, die nur geschlossen werden, um einen bestimmten Namen zu erwerben) sind in Deutschland nicht (mehr) verboten, fallen daher nicht unter den Begriff "Scheinehe"! Ganz billig wird die Sache aber nicht werden, doch das ist der einzige und todsichere Weg, um deinen Wunsch zu erfüllen.
Das geht nicht, außer, Du kannst eine gravierende psychische Beeinträchtigung durch den Namen nachweisen und das wird Dir schwerlich gelingen. Das Namensrecht in Deutschland ist sehr streng. Beim Standesamt wird man Dir das gerne noch mal ausführlicher erklären.
So einfach geht das mit Sicherheit nicht!!! Nicht das Standesamt spricht eine Namensänderung nach dem NamÄndG aus, sondern die Stadt bzw. Gemeinde. Im Beschwerdefall sind dann Landratsamt bzw. Regierungspräsidium die entscheidenden Stellen, danach geht es weiter zu Verwaltungsgerichten. Ein Amtsgericht erscheint in dieser Hierarchie nicht!