Katzen haben unsere Mietwohnung zerkratzt
Hallo, wir hatten bis vor zwei Monaten eine Wohnung mit Echtholzfußboden an ein Ehepaar mit 3 Katzen vermietet. Sie sicherten uns vor Mietbeginn zu, dass Ihre Katzen absolut brav sind und nichts zerstören. Als wir bei der Wohnungsübergabe unseren Fußboden gesehen haben, hat uns fast der Schlag getroffen. Der Holzfußboden wies tiefe Kratzer auf. Wir haben daraufhin einen Kostenvoranschlag eingeholt. Die Kosten für das Abschleifen des Bodens belaufen sich auf € 1.650,00. Die ehemaligen Mieter wollten die Kosten noch von einem, wie sie sagten, Sachverständigen prüfen lassen. Nachdem wir dann aber nichts mehr hörten, forderte ich sie auf, den Restbetrag (Kaution über € 1.000,00 haben wir einbehalten) von € 650,00 zu zahlen. Heute haben sie uns dann folgendes geschrieben:
Da uns bereits vor unserem Einzug die Haustierhaltung unserer drei Katzen erlaubt wurde, gelten laut Mietrecht Kratzer im Parkett als normale Abnutzung des Bodens und damit zum üblichen Mietgebrauch. Der Vermieter muss bei Erlaubnis der Katzenhaltung von einem höheren Verschleiß des Bodens ausgehen, somit liegt eine vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung vor. Dementsprechend sind wir zu keinerlei Schadensersatz oder etwaiger Reparaturkostenübernahme verpflichtet. (Vergleichsurteil: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)
Aufgrund dieser Sachlage möchten wir euch demnach bitten, uns die Kaution in voller Höhe inklusive Zinsen, wie im Mietvertrag vereinbart, zurückzuzahlen. Für unsere Unterlagen hätten wir dazu auch gerne eine Kopie des Sparbuchs, auf das ihr die 1.000 EUR, wie im Mietvertrag vereinbart, eingezahlt habt. Bitte überweist den entsprechenden Betrag auf unser Konto.
ZITAT ENDE !!!
Das kann doch wohl nicht wahr sein?!? Was sollten wir jetzt tun. Es handelte sich a) nicht um eine Parkettboden, sondern um einen Echtholzfußboden, b) handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, sondern um tiefe Kratzer. Was kann ich diesen jetzt schreiben ? Hat jemand eine Idee, wie wie trotzdem nicht auf unseren beschädigten Boden sitzen bleiben ? Vielen Dank im Voraus....
18 Antworten
da solltet ihr euch einen rechtsanwalt nehmen .ich denke, ihr habt eine entsprechende rechtschutzversicherung als vermieter!?
danke dir für den stern und ,viel erfolg ,l.g. makzesca
Der Vermieter muss bei Erlaubnis der Katzenhaltung von einem höheren Verschleiß des Bodens ausgehen, somit liegt eine vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung vor.
Bei so einer Rechtsprechung frage ich, ob Vermieter überhaupt noch Tiere erlauben solllten.
Ich würde mir an Ihrer Stelle Rat beim Anwalt suchen:
- Ob die vorhandenen Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen
und vor allem
- Würde ich mich erkundigen ob und wie man eine wirksame Klausel im Mietvertrag einsetzen könnte, dass der Tierhalter für die entstandenen Schäden in die Pflicht genommen werden kann.
Wenn ich als Vermieter bei Tierhaltung von einem höheren Verschleiß ausgehen muss, dann muss mir auch die Möglichkeit gegeben werden diese ersetzt zu bekommen.
Das Urteil ist absurd.
MfG
Johnnymcmuff
Es gibt tatsächlich solche (blödsinnigen) Urteile, wenn du Haustiere erlaubst, dann fallen, solche von den Tieren verursachten Schäden unter normale Abnutzung, toll, ganz toll, ob der oder die Richter wissen was sie mit solchen Urteilen bewirken?? daraum keine Haustiere oder nur, wenn diese normale AbnutzungsKlausel ausgeschlossen und eine dementstrechende hohe Kaution gezahlt wird. Ist so ein Urteil nun Mieter- oder Vermieter freundlich?
Mal aus der Sicht eines Katzenhalters: Ich kann mir nicht vorstellen, dass richtig tiefe Kratzer von den Katzen kommen?!
Ich hab zwei Maine Coon Kater, 7 und 8 Kilo und mein Boden (PVC) hat höchstens ein paar wirklich kleine Abschürfungen in der Kurven nach einem Jahr Toben. Und PVC ist sehr weich, neigt sicherlich mehr zum Zerkratzen als Echtholzboden.
Ich würde dir auch zu einem Gutachten raten, wie gesagt - ich bezweifle dass richtig tiefe Kratzer von den Katzen kommen, selbst beim Toben oder katzentypischen Kratzen beim kurzen Strecken nach dem Futtern oder Schlafen. Katzen kratzen auch nicht am Boden wie am Kratzbaum, das entspricht nicht ihrem natürlichen Verhalten.
Ich könnte mir eher vorstellen, dass die Kratzer vom Möbelrücken o.ä. kommt.
na ob das wirklich abnutzung ist.. da würde ich definitiv einen anwalt fragen. und auch direkt über den anwalt antworten lassen. glaub ich nämlich eigentlich weniger. dann würde kaum jemand noch haustiere erlauben... habt ihr rechtsschutz?
je nachdem wie eure ehemaligen mieter versichert sind sind haustierschäden übrigens mit drinne
ne frechheit ists außerdem. dass man solche schäden beseitigt ist eig ehrensache