Handwerker beschädigt bei Montage einer Duschkabine die Fliesen - muss er für den Ersatz aufkommen?
Hallo,
wir haben unser Bad sanieren lassen. Alles fertig - bis auf die Duschkabine. Der Monteur hat dann beim Bohren der Löcher für die Duschkabine zwei Fliesen zerstört (zerbrochen). Dei ersten Löcher scheint er mit Schlag gebohrt zu haben, denn bei einer dritten (noch intakten) Fliese ist das Loch sehr ausgefranst. Danach scheint er sich überlegt zu haben, dass es wohl nen bisschen viel des Guten ist und hatt dann drei weitere, perfekt runde Löcher gebohrt. Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe ihm gesagt, dass er für den Ersatz der Fliesen sorgen soll. Wollte er nicht, er wollte, dass mein Fliesenleger die defekten Fliesen austauscht. Dieser wird aber für die Arbeit eine Rechnung stellen.
Wie sieht es rechtlich aus?`Bleibe ich auf der Rechnung sitzen oder kann ich sie weitergeben??
2 Antworten
Diese Frage zu beantworten, geht schon ein Bisschen tiefer ins Eingemachte.
Einen Reparaturanspruch aus Gewährleistungsrecht (im Rahmen des Werkvertrags- und möglicherweise auch aus Kauvertragsrechts) sehe ich nicht, da die Duschkabine selbst offenbar mangelfrei eingebaut wurde.
Allerdings könnte ein allgemeiner Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragspflichtverletzung vorliegen. Die Grundvoraussetzungen sehen eigentlich ganz gut aus. Es stellt sich diesbezüglich aber die Frage, ob der Handwerker den Bruch der Fliesen zu vertreten hat. Wenn es ihm gelingen sollte, darzulegen und zu beweisen, dass die Fliesen nicht aufgrund eines handwerklichen Fehlers zu Bruch gingen, sind vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz (§ 280 BGB) nach meiner Auffassung ausgeschlossen.
Einen deliktsrechtlichen Anspruch durchzusetzen wird im Übrigen am schwierigsten sein, da Du als Anspruchsteller in der vollen Darlegungs- und Beweislast sein wirst. Das heißt, Du wirst im Zweifel die Beweislast dafür tragen, dass der Handwerker beim Bohren die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ, und dass gerade deshalb (!) die Fliesen zu Bruch gingen.
Die Chance, hier einen Schadensersatzanspruch - den ich hier nach Deinem Vorbringen für gegeben erachte - durchsetzen zu können, ist insofern fraglich. Im Zweifel rate ich dringend, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ich bin selber selbstständiger Handwerker. Wenn ich bei meiner Tätigkeit beim Kunden etwas beschädige, bin auch Schadenserstzpflichtig. Für solche Fälle habe ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, da es u.U. auch mal sehr teuer werden kann. Da es sich "nur" um zwei Fliesen handelt, wird es im Rahmen der selbstbeteiligung bleiben. Rufe den Chef der verursachenden Firma an und kläre das mit ihm. Lasse dir vorher vom Fliesenleger sagen, wie Teuer es ungefähr wird und behalte vorläufig diesen Betrag von der Rechnung ein, bis das geklärt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Monteur bzw. sene Firma für solch einen geringen Aufwand einen Gutachter rufen wird, um dem Fliesenleger nachzuweisen, dass er die Fliesen nicht fachgerecht geklebt hat. Sagt der Monteur allerdings er wäre es nicht gewesen, bist du in der Beweispflicht und musst es ihm nachweisen. Im Zweifel natürlich lieber einen Anwalt hinzuziehen.