Muss ich etwas zurücknehmen was ich als Privatperson bei eBayKleinanzeigen verkauft habe?

6 Antworten

Nein, hat sie nicht. Wenn aber Mängel vorliegen, die bereits dir bekannt waren und du sie verschwiegen hast, so hat der Käufer sehr wohl Rechte.

"Diverser Mängel" ist ein sehr dehnbarer Begriff und daher würde ich mich auch darauf nicht einlassen. Der Käufer hat die Chance gehabt, das Gerät vorher zu testen.

Gekauft wie gesehen! Dasheißt du bist nicht mehr in der Pflicht da eine Rücknahme ausgeschlossen war und bekannte Mängel aufgezeigt wurden. Zudem hat der Mann von ihr das Ding einfach mitgenommen als er es gesehen hat demnach war er mit den Mängeln etc. einverstanden.

Ich habe hierzu mal etwas kleines Verfasst! 

Hallo,
Dass tut mir sehr leid für sie. 

Jedoch hatten wir das Gerät selbst in Betrieb und er lief einwandfrei, ohne Probleme. Die von Ihnen genannten Mängel sind mir alle nicht bekannt!

Möglicherweise handelt es sich um einen Transportschaden.

Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, handelt es sich bei diesen Verkauf unter Ausschluss der Garantie und Gewährleistung, ohne Rücknahme! All die mir bekannten Mängel habe ich Ihnen selbstverständlich genannt! Ihr Mann konnte sich vor  Ort das Gerät anschauen, bevor er es mitgenommen hat. 

Brauchst Du nicht. Wenn er persönlich abgeholt hat und das Gerät nicht vor Ort geprüft hat - seine Schuld. Erwähne in Deiner Antwort, dass es nicht Deine Schuld ist, wenn er das Gerät ungprüft mitgenommen hat.

hast du garantie, gewährleistung und rücknahme ausdrücklich als privatverkauf ausgeschlossen in der anzeige? - sollte man/n immer.................