Brief vom Anwalt. Ebay Käufer gibt an defekte Ware erhalten zu haben, was soll ich tun?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor einigen Wochen auf e-Bay ein Mischpult verkauft. Der Käufer drohte mir daraufhin promt mit einer Anzeige, da das Mischpult defekt sei. Das Display und der Lautstärkeregler würden nicht funktionieren.
Ich habe das Gerät im Beisein meines Bruders gut verpackt und versichert per DHL verschickt. Belege habe ich natürlich aufgehoben. und er kann auch bezeugen, dass das Display vor dem Versand einwandfrei funktioniert hat und der Lautstärkeregler ebenfalls.
Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich das Gerät keinesfalls zurücknehme. Heute bekam ich Post von einem Anwalt. Den Scan des Schreibens habe ich Euch beigefügt.
Ich werde sicher keine Ware zurücknehmen, die angeblich plötzlich defekt ist, vorher jedoch einwandfrei funktioniert hat! Ich weis nicht, was er damit angestellt hat, oder ob ein Transportschaden vorliegt. Es ist jedenfalls sehr ärgerlich!
Ich danke für jede Hilfe und jeden Ratschlag, was ich nun tun kann!
3 Antworten
Jetzt wirst Du Dir selbst einen Anwalt nehmen müssen. Du bist wahrscheinlich gleich auf Konfrontationskurs gegangen. Warum hast Du nicht abgeklärt, ob es ein Versandschaden ist? Dazu hättest Du den Käufer bitten müssen, das Paket, wie es ist, bei der Post zur Begutachtung vorzulegen. Wenn die Post feststellt, dass nicht den Richtlinien entsprechend verpackt wurde, hättest Du den Schaden sowieso tragen müssen.
Denn Deine Nebenpflicht als Verkäufer ist es, die Ware so zu verpacken, damit sie unbeschadet beim Käufer ankommt.
Ich fürchte, die Sache wird teuer für Dich ausgehen.
Auf Konfrontationskurs bin ich auch nicht gleich gegangen. Ich habe ja mit dem Käufer Kontakt gehabt und gesagt, dass ein Transportschaden nie ausgeschlossen werden kann.Obwohl ich es wirklich sehr, sehr gut verpackt habe. Ich lasse mich jedenfalls rechtlich beraten und danke nochmals.
Ein Rückgaberecht besteht, er hat fast 700 Euro überwiesen ohne die Ware gesehen zu haben, das wirst du zurücknehmen müssen...
Klar hat er die Ware gesehen wurde ja versichert abgeschickt. Was meinst Du damit?
er kann das was er gekauft hat erst bei Erhalt begutachten... er findet das nicht gut- du musst das zurück nehmen..so einfach ist das, wenn er klagt zahlst du auch seinen Anwalt
Ich verkaufe privat. Ich nehme doch kein angeblich defektes Gerät, dass vor Versand einwandfrei funktioniert hat zurück.
wirst du müssen, ich kann doch jeden Schrott zum Verkauf anbieten, der Käufer hat auch privat ein rückgaberecht sofern er Fristen einhält..und dies hat der Käufer getan. Und er hat dieses Recht sogar wenn die Ware nicht schadhaft sein sollte
Aber es ist voll funktionsfähig verschickt worden ich habe einen Zeugen. Da könnte ja jeder etwas kaufen, z.B. nicht sachgemäß bedienen und als Schrott zurücksenden. Also werde ich wohl auch zum Anwalt müssen. Leider. Trotzdem Dankeschön.
warum sollte jemand 700,00 Euro in eine solche Aktion investieren, wenn er gar kein Interesse gehabt hätte....
Klar. Sicher bestand/besteht Interesse. Aber ich verkaufe keine defekte Ware und wie schon erwähnt kann es ein Transportschaden oder was weiß ich sein (Falsche Bedienung etc.)...
Dann wende dich an das Transportunternehmen, das Geld wirst du zurückzahlen müssen und auch das Keyboard
Es geht um ein Mischpult... Ich glaube ich stelle die Frage besser zu einem anderen Zeitpunkt. Das bringt mich leider nicht viel weiter. Danke trotzdem. :-)
ändert nichts ..nehme das zurück ansonsten zahlst du den Anwalt
Es gibt kein Rückgaberecht. Was du meinst ist das Widerrufsrecht. Das Widerrufsecht gilt aber nicht für Privatverkäufe.
Dann könnte man jeden Schrott über Ebay teuer verkaufen...
Könnte man, klar.
Sollte man aber nicht, da die Beschreibung der Artikelbeschaffenheit entsprechen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, verkaufst du bewusst mangelhafte Ware (vorsätzlicher Betrug / Vertragsbruch).
Das ist wiederum straf- und zivilrechtlich verfolgbar.
Im Brief steht eine Frist bis zum 5.12.2016.
Ich sehe auch, die Frage ist bereits 5 Jahre alt. Was soll die Frage dann eigentlich?
Ich habe sie sicher verpackt versandt. Ja ich nehme mir einen Anwalt. Danke.