Rücknahme bei Privatverkauf wegen Nichtgefallen

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Als Privatverkäufer muss du nichts zurücknehmen er kann dir also nichts machen wenn du den Artikel mit gutemgewissen verkauft hast und die Fehlerbeschreibung korrekt ist ist das in Ordnung.

Im schlimmsten Fall kannst du kleinanzeigen mal nachfragen ob die das noch in der Datenbank haben oder im Cache mal nachschauen über google

wenn er die anzeige nicht ausgedruckt hat, kann er auch nichts beweisen.

im übrigen war ein privatkauf, da kann er nicht viel machen.

du musst das gerät nicht zurücknehmen

Nein, musst du nicht, da du es korrekt angeboten hast. Du hättest als Beweis allerdings einen Screenshot deiner Anzeige machen sollen (an sowas denkt man leider vorher nie).

Ich würde beim Kleinanzeigenportal mal nachhören, ob dieses dir die Beschreibung liefern kann. Da er da Teil zurückgeben möchte, steht er aber erst einmal in der Beweispflicht.