Rücknahme bei Privatverkauf wegen Nichtgefallen
Ich habe eine Spielkonsole per Kleinanzeigen verkauft, welche dann auch von jemandem abgholt worden ist. Ich habe in die Beschreibung reingeschrieben, dass die Konsole einen Wackelkontakt hat und nicht richtig auflädt, dafür müsse man nur das Kabel in einem bestimmten Winkel halten um es trotzdem zu laden, woran es aber genau liegt, wüsste ich nicht.. Der Verkauf kam zustande, erwähne auch noch nochmal den Wackelkontakt und löschte die Anzeige. Einen Tag später wollte der Mann sein Geld zurück, weil ich ihm eine defekte Konsole verkauft habe und sagte, in der Beschreibung hätte nichts in der Art gestanden. Da ich die Anzeige bereits gelöscht habe, kann ich es nicht beweisen. Jetzt weiß ich nicht, ob der Mann die Anzeige nur überflogen hat und dann festgestellt, dass er das Gerät woanders in besserer funktionalität günstiger bekommt. Muss ich das gerät jetzt wirklich zurücknehmen?
4 Antworten
Als Privatverkäufer muss du nichts zurücknehmen er kann dir also nichts machen wenn du den Artikel mit gutemgewissen verkauft hast und die Fehlerbeschreibung korrekt ist ist das in Ordnung.
Im schlimmsten Fall kannst du kleinanzeigen mal nachfragen ob die das noch in der Datenbank haben oder im Cache mal nachschauen über google
wenn er die anzeige nicht ausgedruckt hat, kann er auch nichts beweisen.
im übrigen war ein privatkauf, da kann er nicht viel machen.
du musst das gerät nicht zurücknehmen
Nein, musst du nicht, da du es korrekt angeboten hast. Du hättest als Beweis allerdings einen Screenshot deiner Anzeige machen sollen (an sowas denkt man leider vorher nie).
Ich würde beim Kleinanzeigenportal mal nachhören, ob dieses dir die Beschreibung liefern kann. Da er da Teil zurückgeben möchte, steht er aber erst einmal in der Beweispflicht.