Muss ich Entwurfsgebühren vom Notar ohne Auftrag zahlen?

4 Antworten

Naja, einfach NICHTS tun ist doe schlechteste Möglichkeit überhaupt. Bist bist einen Vertrag eingegangen, indem du geantwortest hast. Du musst AKTIV sein und sagen, wenn du dir unsicher bist. Denke auch an deine spätere Ehe... lerne daraus!

Hallo 674332

ich vermute so viel später krieg ich keine Antwort aber mich würde interessieren wie das ganze ausgegangen ist weil ich gerade vor einer ziemlich ähnlichen Situation stehe.

LG

Durch das hin und her schreiben konnte der Notar von einer Auftragserteilung ausgehen. 

Vermutlich musst du das bezahlen, schließlich ist der Notar tätig geworden und Kostenvoranschläge können auch Gebührenpflichtig sein.

674332 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 13:29

Ja das ist auch in Ordnung so, wenn man es so verlangt. Wir sind in dem Fall von einer kostenlosen Serviceleistung des Notars ausgegangen, denn bei den anderen Notaren war der Entwurf kostenlos.

Auf der Internetseite www.rechtslupe.de fand ich folgenden Satz: "Der Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 3 KostO (“Erfordern”) setzt voraus, dass dem Notar ein gegenüber dem Beurkundungsauftrag selbständiger rechtsgeschäftlicher Auftrag zur Aushändigung eines Urkundsentwurfs erteilt worden ist."

Falls das stimmt, verstehe ich das so, dass ich ohne konkreten Auftrag auch keine Kosten tragen muss oder sehe ich das falsch?

herja  05.10.2017, 18:02
@674332

Dann teile doch dem Notar deine Rechtsauffassung mit und warte die Antwort des Notars ab.