Muss ich Entwurfsgebühren vom Notar ohne Auftrag zahlen?
Guten Tag. Ich habe mehrere Notare angefragt um zu erfahren wie teuer ein Ehevertrag für mich wird. Mit wurden von einigen Entwürfe zugesandt und etwaige Kosten mitgeteilt. Bei Notar X ebenso ich habe in meiner E-Mail kurz unsere momentane Lage beschrieben und was in den Ehevertrag rein soll und wie viel das kosten würde. Die erste Nachricht darauf enthielt bereits einen Entwurf, bei dem ich die fehlenden Daten eintragen sollte. Das ging ein paar Mails hin und her. Nach ca. einer Woche teilte er mir mit, dass bereits der Entwurf was kostet und der Ehevertrag bei 400,00 € liegt. Daraufhin habe ich nichts mehr mit dem Notar zutun gehabt, da ich ein günstigeres Angebot bekam. Zum Vertragsabschluss kam es demnach bei Notar X nicht. Trotzdem erhielt ich 2 Monate später eine Rechnung für 120,00 € Gebühren für den Entwurf. Ich habe allerdings nie nach einem Entwurf gebeten oder ihn verlangt, außerdem habe ich vom ersten Kontakt aus nach Kosten gefragt, die mir dafür nicht genannt wurden. Darf er von mir überhaupt diese Gebühren verlangen?
4 Antworten
Naja, einfach NICHTS tun ist doe schlechteste Möglichkeit überhaupt. Bist bist einen Vertrag eingegangen, indem du geantwortest hast. Du musst AKTIV sein und sagen, wenn du dir unsicher bist. Denke auch an deine spätere Ehe... lerne daraus!
Hallo 674332
ich vermute so viel später krieg ich keine Antwort aber mich würde interessieren wie das ganze ausgegangen ist weil ich gerade vor einer ziemlich ähnlichen Situation stehe.
LG
Durch das hin und her schreiben konnte der Notar von einer Auftragserteilung ausgehen.
Vermutlich musst du das bezahlen, schließlich ist der Notar tätig geworden und Kostenvoranschläge können auch Gebührenpflichtig sein.
Dann teile doch dem Notar deine Rechtsauffassung mit und warte die Antwort des Notars ab.
Ja das ist auch in Ordnung so, wenn man es so verlangt. Wir sind in dem Fall von einer kostenlosen Serviceleistung des Notars ausgegangen, denn bei den anderen Notaren war der Entwurf kostenlos.
Auf der Internetseite www.rechtslupe.de fand ich folgenden Satz: "Der Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 3 KostO (“Erfordern”) setzt voraus, dass dem Notar ein gegenüber dem Beurkundungsauftrag selbständiger rechtsgeschäftlicher Auftrag zur Aushändigung eines Urkundsentwurfs erteilt worden ist."
Falls das stimmt, verstehe ich das so, dass ich ohne konkreten Auftrag auch keine Kosten tragen muss oder sehe ich das falsch?