Reduzierung der Notarkosten bei Ehevertrag?
Hallo, nach meinem Wissen sind die Kosten eines Ehevertrages beim Notar vom Reinvermögen abhängig. Also Gesamtes Vermögen - Verbindlichkeiten beider Ehegatten.
Kann man jetzt ein geringeres Reinvermögen angeben oder erzeugen (zB Geld abheben vor Notartermin) oder macht das gar keinen Sinn, da dann dieses Vermögen nicht geschützt ist bei einer Scheidung?
4 Antworten
Das ist dann logischerweise nicht geschützt... Warum bist du nicht bereit, für gute Arbeit einen angemessenen Preis zu zahlen? Arbeitest du auch grundsätzlich nur für den Mindestlohn?
Warum sollte es? An dem zukünftigen höheren Vermögen sind ja auch beide beteiligt...
Ich denke auch, dass man gerade bei rechtlichen Verträgen lieber mehr Geld für gute und kompetente Beratung ausgeben sollte, als zu wenig unm sich dann nur über Fehler zu ärgern.
LG
Gunnar:
Eine bewußt und gewollt zu niedrige Wertangabe kann ggf. den Tatbestand des Betrugs erfüllen und strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen (vergl. § 95 Gerichts- und Notarkostengesetz, insbesondere Kommentar Korinthenberg, 19.Auflage).
Danke für den Hinweis. Dann werde ich lieber das Vermögen nach bestem Gewissen angeben.
du kannst ihm auch einfach sagen, dass du arm bist
Danke für deine Antwort. Erstens wird er es uns nicht glauben und zweitens zu was würde das führen? Kostenlos würde man keinen Ehevertrag bekommen. Die Frage ist ja, ob man Reinvermögen verschweigen kann und sollte?
ich habs gemacht, natürlich glaubt er dir
soll er sagen
"nene, sie sehen mir so aus, als wenn sie 250.000€ auf dem Konto hätten?"
Ganz so dreist oder sparfuchsig bin ich dann doch nicht :) Und was hat dich das dann gekostet?
vermögen waren 10.000dm, hatte unter 200 dm gekostet
Doch bin ich, es kommt halt drauf an was angemessen ist. Allerdings wie soll Vermögen geschützt werden, was in Zukunft viel höher ist als jetzt?