Muss ich einen Nichterfüllungsschaden beim vorzeitigen Verlassen (Sonderkündigungsrecht) eines Stromvertrages bezahlen?
Hallo,
wir sind aufgrund eines Sonderkündigungsrechts (Umzug) frühzeitig aus unserem Stromvertrag ausgetreten. Jetzt fordert der Stromanbieter in der Schlussrechnung einen Nichterfüllungsschaden. Beim ersten Gespräch mit dem Serviceteam wurde uns gesagt, es stände in den AGB, dass dieser gefordert werden kann, was jedoch nicht der Fall war. Ein zweites Gespräch ergab, dass unser Vertrag schon älter ist und es deshalb in den "alten" AGB stehen würde. Diese haben wir uns zuschicken lassen, jedoch stand auch dort nichts drin. Nach dem dritten Gespräch soll sich die Zahlung eines Nichterfüllungsschadens aus dem BGB ergeben.
Müssen wir den denn nun auch zahlen, wenn wir aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes den Vertrag frühzeitig verlassen haben?
4 Antworten
Hallo Pengiii123,
das Dein Stromanbieter die Regelung in seinen AGBs heute stehen hat, mag sein. Wichtig ist was zum Abschluss Deines Vertrages drin stand.
Bevor Du etwas zahlen muss, muss Dir der Stromanbieter fundiert begründen, worauf genau sein Anspruch beruht, mit § und allem zip und zap.
Wenn es hart auf hart kommt, gehe zur Verbraucherzentrale.
Du kennst Pengiii123 Vertrag? Da weißt du mehr als ich, Respekt.
Hattet Ihr den in den gültigen AGB´s ein Sonderkündigungsrecht? Immerhin ist es so, dass der bestehende Vertrag mitgenommen wird und nur kündbar ist, wenn am neuen Wohnort durch den Anbieter kein Strom geliefert werden kann.
Wenn in dem Vertrag den ihr unterschrieben habt nix steht und ihr keine Änderung dazu unterschrieben habt. Und sogar etwas vom Sonderkündigungsrecht hinterlegt ist dann sollte das recht auf eurer Seite sein...
Hab noch nie was davon gehört dass sowas im bgb steht...
sonderkündigungsrecht ist sonderkündigungsrecht. einen nichterfüllungscchaden kann der stromanbieter hier nicht geltend machen. was noch zur debatte stehen kann ist die frage, ob der anbieter am neuen standort liefern hätte können, in dem fall wäre die sonderküdigung unwirksam und der anbieter könnte darauf den nichterfüllungsschaden geltend machen oder euch alternativ zwingen, den vertrag doch zu erfüllen.
lg, Anna
Na klar muss der Anbieter es nachweisen. Problem ist aber, dass der Anbieter wenn er im neuen Wohnraum Strom liefern könnte auf die Erfüllung des Vertrages bestehen kann.
Sonderkündigungsrecht aufgrund Umzug gibt es auch bei Stromanbieter sehr selten.