Stromanbieter Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht?

5 Antworten

Hallo,

solange du den "normalen" Tarif "BEV Strom Pur 12" hast, kannst du deinen Strom kaum irgendwo anders günstiger bekommen.

Also musst du dir selbst dann keine Sorgen machen, wenn der jetzt leicht steigen sollte.

Bist du aber ein "Dauerwechsler" und hast den ganzen "Bonus-Mist" mitgenommen, dann wird das nach einem Jahr ohne den Bonus teuer, sogar ohne dass der eigentliche Preis steigt.

Den hättest du fristgerecht kündigen müssen, um das zu umgehen.

Viele Grüße

Michael

Hallo Nestron,

nach dem Lesen Deiner Frage, sind, für eine hilfreiche Antwort, aus meiner Sicht noch einige Punkte ungeklärt:

  1. Wurde Dir bei Vertragsabschluss ein Bonus (irgendeiner Art) gewährt und galten in diesem Zusammenhang für das erste Jahr gesonderte Preise?
  2. Wenn ja, müssen Dir die Konditionen für die Belieferung ab dem 13. Monat, bei Vertragsabschluss, eindeutig ausgewiesen worden sein (Mailing, Brief, Vertragsunterlagen im Online-Postfach Deines Kunden-Account bei der BEV)!?
  3. Dort sollte auch jegliche Korrespondenz (Preiserhöhung, etc.) jetzt und später für Dich einsehbar sein. - Löschungen sollten hier nur durch Dich selbst erfolgen. - Will sagen: Wenn ein Schreiben an Dich raus ging (analog oder digital), solltest Du dort noch eine Kopie finden können.
  4. Falls Du 2. mit "Ja" beantworten kannst und wie unter 3. beschrieben, die Preise ab dem 13. Monat bei Vertragsabschluss bereits "mit vereinbart worden", besteht KEIN Sonderkündigungsrecht.
  5. Wurden keine Aussagen für die Zeit nach dem ersten Jahr getätigt oder werden jetzt andere, höhere Preise geltend gemacht, besteht ein Sonderkündigungsrecht!
  6. Aussagen zum Sonderkündigungsrecht findest Du ebenfalls in den Vertragsunterlagen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben, und somit für Deinen Fall am aussagekräftigsten. Infos hierzu findest Du aber sicher auch auf der HP der BEV (FAQ). Schau hierzu gerne auch hier: http://www.finanztip.de/sonderkuendigung/

Hilft Dir, Nestron, all dies nicht weiter, so bleibt tatsächlich wohl nur der Versuch, auf die Kulanz der BEV zu setzen. Im "Notfall" ist vielleicht ein Tarifwechsel innerhalb der BEV möglich?!?

Da ich nun zeitlich etwas in Bedrängnis komme, möchte ich hier für den Moment enden. Bei Bedarf, melde Dich.

Gruß, und viel Erfolg!

hsb

PS: Ich möchte hier noch einmal - ich verfahre schon seit Jahren so und bin damit immer gut gefahren - darauf hinweisen, dass man einen Vertrag auch schon kurz nach Vertragsbeginn, fristgerecht, zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, kündigen kann. So ist sichergestellt, dass man keine Fristen versäumt. So klappt der Wechsel später auch noch kurzfristig.

PhilippT86  31.07.2018, 15:50

@hsbgefragt: Oder du suchst dir jemanden, der das kündigen und neu abschließen für dich macht

Hallo,

grundsätzlich hast du bis zum Wirksamwerden einer Preiserhöhung ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht. Der Stromanbieter muss dich mind. 6 Wochen vorher klar und verständlich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Wenn du einen scheinbaren Werbebrief erhalten hast, wo zwischen den Zeilen drinsteht, dass dein Strom nun teurer wird, so reicht das nicht aus! Dann hättest du auch nach dieser Frist das Recht zu kündigen.

Wenn jedoch alle gesetzlichen Bedingungen eingehalten worden sind, so bleibt dir nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen :-)

Alles Gute.

ohne den genauen Passus zu lesen; keine Antwort möglich. Dir war bekannt, dass der Vertrag nur ein Jahr mit dem ermäßigtem Preis läuft, danach der Reguläre. Damit hättest du nämlich mit Kündigungsfrist kündigen müssen. Wenn es überhaupt machbar war. Es kann auch ein 2-jähriger Vertrag gewesen sein. Die Preiserhöhung kommt nach Ablauf des 1. Jahres; das war dir bekannt.

Nestron 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 22:04

Ist ein 12 Monate Vertrag mit ner Kündigungsfrist von 6 Wochen. Mir war schon klar, dass ich innerhalb der Frist kündigen muss - aber wie gesagt hatte den Kopf mit andern Sachen voll. Kann ja mal passieren. Und die Preisgarantie sagt doch aus, dass innerhalb des Zeitraumes der Preis nicht erhöht wird und nicht das innerhalb des Zeitraumes ein vergünstigter Preis gilt. Halte das für zwei verschiedene paar Schuhe. Berichtige mich, falls ich falsch liege.

peterobm  14.02.2018, 22:18
@Nestron

Bei Abschluss erhielt ich aber eine Preisgarantie, welche 12 Monate beträgt, die folglich ebenfalls am 20.02 ausläuft.

Das Jahr ist um, damit verfällt die Preisgarantie, die Verlängerung läuft mit dem regulären Tarif weiter. Du hättest kündigen müssen

19Michael69  14.02.2018, 22:34
@peterobm

Eine Preisgarantie sagt nichts darüber aus, ob man einen vergünstigten / ermäßigten oder einen normalen Preis hat - sie garantiert einfach nur den Preis den man hat für einen gewissen Zeitraum.

Gruß Michael

Gege3210  15.02.2018, 00:07

Wie 19Michael69 hier schrieb, "Den hättest du fristgerecht kündigen müssen, um das zu umgehen".

Du kannst da vielleicht freundlich anfragen, ob sie dich aus dem Vertrag entlassen. Vorsicht auf mögliche Gebühren dafür.

Sonst bist du an den derzeitigen Vertrag gebunden, mit allen darin¨vorgesehenen Klauseln, darunter vielleich Preiserhöhung. Den Text des Vertrags genau durchlesen und Knoten ins Taschentuch machen, damit du nächstes Jahr die Frist und die notwendige Form nicht versäumst.

Frag bei dem Anbieter nach .Aber die Preise werden sicherlich erhöht.Vielleicht nicht der Arbeitspreis aber 100% die Grundgebühr.Bei mir war das jedenfalls so.Hat der Anbieter mit einen Prospekt verschleiert das man ja nicht Kündigt.Ich würde einfach mal ein Sonderkündigungsschreiben fertig machen wegen Strompreis erhöhung und hin schicken.Wirst ja sehen was passiert.